Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / Seite 240

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Einsatzes ja vom Halte- und Parkverbot ausgenommen sind, gilt das nicht für Heb­ammen.

Eine Gleichstellung der Hebammen ist auf Grund der gleich gelagerten Tätigkeit mehr als gerechtfertigt. – Es ist eigentlich unverständlich und bedauerlich, dass die Regie­rungsparteien den gleich lautenden Gesetzesantrag im Verkehrsausschuss am 28. Ap­ril abgelehnt haben, und auch am 12. Mai im Nationalrat – ohne Begründung.

Sehr geehrte Damen und Herren! Da geht es ja wirklich nicht um großartige Verände­rungen, sondern in erster Linie um Erleichterungen für einen Berufsstand, und zwei­tens auch darum, dass die Frauen, die zu Hause entbinden, sicher sein können, dass die Hebammen auch rechtzeitig da sind.

Ich ersuche also um Vernunft, sodass wir das durchführen können, und ersuche wei­ters, den Antrag dem Verkehrsausschuss zuzuweisen und rasch umzusetzen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Preineder zu Wort. – Herr Abgeordneter, Sie haben eine Minute Wunschredezeit. Ich mache darauf aufmerksam: Der ÖVP-Klub hat nur mehr 2 Minuten Gesamtrestrede­zeit. – Bitte.

 


21.20.30

Abgeordneter Martin Preineder (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich darf auf den Antrag, den Frau Kollegin Scharer eingebracht hat, eingehen. Ich glaube, zu er­wähnen wäre, dass die Anzahl der Geburten in den letzten Jahren in Österreich gestie­gen ist, und zwar um 700 pro Jahr, und das ist sehr positiv für unser Land.

Ansonsten glaube ich, dass es wichtig ist, diesen Antrag entsprechend zu diskutieren, denn mehr Geburten in diesem Land bedeuten auch mehr Hausgeburten. In Vorarlberg und Tirol sind dies zirka ein Prozent aller Geburten.

Wir werden versuchen, diesen Vorschlag bei der nächsten Sitzung oder bei einer der nächsten Sitzungen des Verkehrsausschusses entsprechend zu diskutieren und, wenn es wirklich um die nächste grundlegende Novelle der Straßenverkehrsordnung geht, auch entsprechend mit zu bedenken. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.21


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Witt­auer zu Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte. (Abg. Öllinger spricht mit der eine Bankreihe weiter hinten sitzenden Abg. Sburny.)

 


21.21.24

Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Herr Abgeordneter Öllinger, sind Ihnen die Hausgeburten nicht wichtig genug?

Frau Präsidentin! Wir sind grundsätzlich dafür, dass man das diskutieren soll. Aber es gibt viele Berufsgruppen, die diese Ausnahmegenehmigung wollen. Wir wissen, dass in vielen Bereichen – auch in jenem von Ärzten und anderen – diese Ausnahmegeneh­migung auch missbräuchlich verwendet wird. Das ist mein Problem im Zusammenhang mit dieser Frage, weil ja gerade bei Hebammen nicht die Notgeburten im Vordergrund stehen, sondern geordnet ablaufende Geburten. Und wenn Notsituationen entstehen, dann, glaube ich, ruft man den Arzt oder die Rettung an, und da ist diese Ausnahme­genehmigung ohnehin gegeben.

 


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