Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 47

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Wirtschaftsausschuss:

Bericht des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Tätigkeit der Arbeits-inspektion auf dem Gebiet des Bundesbedienstetenschutzes im Jahr 2002 (III-186 d.B.).

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11.15.46Einwendungen gegen die Tagesordnung gemäß § 50 GOG

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zur Debatte über die Ein­wendungen des Abgeordneten Dr. Josef Cap betreffend die Behandlung des Tages­ordnungspunktes 14 als Punkt 5 sowie die Zusammenfassung der Tagesord­nungs­punkte 12 bis 16.

Ich habe die Redezeit auf 5 Minuten beschränkt. Es gilt im Übrigen die Geschäfts­ordnung.

Zu Wort gemeldet hat sich als Erster Herr Abgeordneter Dr. Spindelegger. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.16.22

Abgeordneter Dr. Michael Spindelegger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Wir haben in der Rede des Kollegen Cap zur Geschäftsordnung gehört, dass ein Tagesordnungspunkt jetzt herausgenommen werden soll, und zwar im Gegensatz zum vorliegenden Vorschlag, und getrennt debattiert werden soll.

Ich darf auf die Fakten verweisen. Am 28. November haben die Klubdirektoren einen Vorschlag gemacht, dass all diese Tagesordnungspunkte unter einem verhandelt werden, natürlich mit Zustimmung des SPÖ-Klubdirektors.

Ich darf zum Zweiten darauf verweisen, dass in der Präsidiale am 30. November 2005, also vor wenigen Tagen, alle Beteiligten, auch Herr Kollege Dr. Cap, gemeinsam beschlossen haben, dass alle Tagesordnungspunkte unter einem verhandelt werden.

Ich darf zum Dritten darauf verweisen, dass am 1. Dezember im zuständigen Ver­fassungsausschuss bekannt war, dass das unter einem verhandelt wird, aber auch dort kein Einspruch der SPÖ erfolgte und das auch nicht debattiert wurde.

Ich möchte daher auch klar begründen, warum wir somit diesen Antrag ablehnen:

Erstens: Es war genug Gelegenheit für eine Fraktion dieses Hauses, eine Änderung der Tagesordnung zu verlangen.

Zum Zweiten: Jeder Abgeordnete kann in der gemeinsamen Debatte auch auf einen speziellen Punkt eingehen. Niemand hindert ihn daran. Man kann also in der Debatte, auch wenn das unter einem verhandelt wird, durchaus speziell auf einen Punkt eingehen.

Zum Dritten – und das ist für mich der schwerwiegendste Punkt –: Wenn man sich gemeinsam in einem schwierigen Kompromiss auf eine Tagesordnung einigt und alle Fraktionen ja dazu sagen, dann soll man diese Vereinbarung auch einhalten, meine Damen und Herren, sonst kommen wir dazu, dass wir jedes Mal dann im Plenum nach einer schon getroffenen Vereinbarung alles wieder aufschnüren. Das ist aus meiner Sicht nicht der richtige Stil, darum bleiben wir dabei. Wir werden daher diesen Antrag ablehnen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.18

 


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