Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 48

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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner in dieser Einwendungsdebatte ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.18.30

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst ist einmal fest­zuhalten, dass sich erst in der Debatte vom 1. Dezember gezeigt hat, dass es schwer­wiegende Differenzen beim Registerzählungsgesetz gibt und dass die ÖVP nicht bereit war, auch nur annähernd einige unserer Einwendungen ernst zu nehmen und auch zu berücksichtigen. Daher ist es aus diesem Grund natürlich notwendig, einen derart wichtigen Punkt aus einer Anzahl von Punkten herauszulösen, wo man teilweise Übereinstimmung hat, schon alleine im Hinblick auf das Verhältnis der Pro- und Kontraredner, weil das nicht mehr gewährleistet wäre.

Der sachliche Hinweis auf dieses Thema ist allerdings eine ganz andere Geschichte als diese formellen Vorgangsweisen. Es ist ein Faktum, dass hier ein Register­zählungsgesetz geschaffen wird, das in das Schema passt, das Kollege Pilz schon aufgezeigt hat. Es werden wahllos Daten gesammelt, wobei vorgegeben wird, dass sie zu erhöhter Sicherheit beitragen. Im Wesentlichen geht es aber bei diesem Register­zählungsgesetz darum, dass das Melderegister, das Sozialversicherungsregister, die Bildungsanstalten, die Steuerregister, das Arbeitsmarktservice, das Unternehmens­register, das Gebäude- und das Wohnungsregister miteinander verknüpft werden, was für eine Registerzählung nicht notwendig wäre. Das ist ausschließlich notwendig, um im Bundesministerium, das den Schlüssel für alle diese Register erhält, personen­bezogene Daten zu erstellen, was nichts anderes als eine Rasterfahndung auf Vorrat ist, weil als Dienstleister für diesen personenbezogenen Schlüssel ausschließlich das Innenministerium beauftragt ist. Das wäre nicht notwendig, man könnte es bei den Verwaltungsdaten belassen.

Auch da eine Vorgangsweise, die dem Innenministerium in Zukunft Möglichkeiten eröff­net, auch wenn es momentan nicht darf – aber das Außenministerium hätte auch keine Visa ausstellen dürfen. Es passiert dann eben auch die Verknüpfung dieser Daten.

Wollen Sie, dass Ihre Arztdaten, Informationen über Erbkrankheiten, Finanzamtsdaten personenbezogen im Innenministerium zusammenlaufen? – Ich glaube, das ist nicht das, was wir wollen. (Abg. Scheibner: So ein Blödsinn! So ein Unsinn!) Die Vor­gangsweise ist gerechtfertigt, weil Sie keine dieser Einwendungen im Ausschuss gelten haben lassen. Sie wollen auf diese Weise Daten sammeln, wogegen wir uns entsprechend zur Wehr setzen. Daher ist ein eigener Tagesordnungspunkt für dieses weit greifende, in persönliche Rechte eingreifende Gesetz notwendig. Es muss ein eigener Tagesordnungspunkt werden, weil sonst die Diskussion darüber eine Farce wird, vor allem wenn sie versteckt wird hinter anderen verfassungsrechtlich relevanten Gesetzen, die im Einklang zu verhandeln sind.

Es ist auch deswegen notwendig, hier eine Trennung herbeizuführen, weil dieses Thema im Rahmen anderer Punkte, die heute besprochen werden und zum Innen­ministerium ressortieren, diskutiert werden sollte. Es wird ja eine Vielzahl von daten­relevanten Gesetzen behandelt. Es muss doch möglich sein, nach einem Ausschuss, wo sich derartige Diskrepanzen herauskristallisierten, über eine Änderung der Tages­ordnung nachzudenken, weil sich die Diskussion darüber verändert hat und somit die Diskussion in einer anderen Qualität geführt werden muss, als man vorher ange­nommen hat.

Man hat gehofft, dass es ein Einlenken geben wird, aber man hat hier an einer Vor­gangsweise festgehalten, die in einem eigenen Tagesordnungspunkt diskutiert gehört. Und deswegen, glaube ich, ist es notwendig, diese Einwendungsdebatte zu führen. Sie


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