Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Berichterstatter wünschen kein Schlusswort.
Wir gelangen daher zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend SPG-Novelle 2006 samt Titel und Eingang in 1226 der Beilagen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z. 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ich stelle wiederum ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1226 der Beilagen angeschlossene Entschließung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür
eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit
angenommen. (E 156.)
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vollzug der sicherheitspolizeilichen Aufgaben nur auf rechtsstaatlicher Grundlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist nicht die Mehrheit und damit abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 1228 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.
Bericht des Ausschusses für innere
Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (1189 d.B.): Bundesgesetz, mit
dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG), das
Tilgungsgesetz 1972 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden
(Staatsbürgerschaftsrechts-Novelle 2005) (1254 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen somit in die Debatte ein.