Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 88

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Abgeordnete Stoisits hat hier die Kosten für eine neue Staatsbürgerschaft bean­standet, vor allem aber hat sie nicht mit richtigen Zahlen operiert.

Frau Abgeordnete Stoisits hat behauptet, es würde 4 000 € kosten, wenn eine Familie mit zwei Kindern den Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft stellte. – Ich meine, gerade auch dann, wenn es um Zahlen oder um Gebühren geht, sollte man das seriös darlegen.

Tatsächlich ist es so, dass jemand, der auf Grund einer nachhaltigen Integration eingebürgert wird, 900 € an Gebühren zu zahlen hat. Für den Ehepartner fallen 700 € an; das macht 1 600 €. Zwei Kinder dazu – und wir sind bei 2 000 €, nicht jedoch bei 4 000 €, sehr geehrte Frau Abgeordnete Stoisits. (Abg. Mag. Stoisits: Und was ist mit den Landesgebühren und mit den ...?) – Landesgebühren sind Landessache; wir haben jetzt hier ein Bundesgesetz zu besprechen – und das, was ich Ihnen gerade angeführt habe, sind die Gebühren, die auf Bundesebene anfallen.

Weiters haben Sie, Frau Abgeordnete Stoisits, über die Opfer des Nationalsozialismus gesprochen. Dazu möchte ich Ihnen sagen: Bis in die achtziger Jahre hinein bestand für die Nachkommen der Opfer des Nationalsozialismus die Möglichkeit, öster­reichi­sche Staatsbürger zu werden. Diese Möglichkeit wurde auch tatsächlich ergriffen; also das hat es bereits gegeben, was Sie hier verlangen, sehr geehrte Frau Abgeordnete!

Da Sie auch immer wieder davon sprechen, dass die Sprache alleine nicht das große Mittel sei, sich zu integrieren: Für das Aufzeigen des Gegenteils gibt es doch jede Menge Beispiele aus der Praxis! So lebt in meiner Nachbarschaft eine Familie mit drei Kindern; deren Mutter ist bereits seit 14 Jahren in unserem Lande und spricht noch immer kein Wort Deutsch. Solche Frauen können daher auch nicht am öffentlichen Leben teilnehmen, können sich nicht in die Gesellschaft integrierten. Diese Frau braucht beispielsweise überall ihre Kinder zum Übersetzen. Das größte Problem dieser Frau war, dass sie nach einem Verkehrsunfall ins Krankenhaus eingeliefert wurde und sich dort nicht verständigen konnte.

Die Sprache ist das wichtigste – das wichtigste! – Kriterium zur Integration. Daher begrüße ich es auch, dass in diesem Gesetz insbesondere die Sprachkenntnisse so sehr gefordert sind. (Beifall bei der ÖVP.)

13.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste kommt Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger zu Wort. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


13.40.28

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Präsidentin! Frauen Ministerin­nen! Hohes Haus! Wir haben ein Gesetz vorliegen, das – Punkt eins – sehr klar aussagt, wie diese Regierung vorhat, mit Menschen in Not umzugehen. Ich beziehe mich auf die Regelungen, die Sie für Flüchtlinge vorsehen und mit denen Sie selbst bei jenen, die bereits einen Flüchtlingsstatus bekommen haben – den in Österreich ja dank dieser Regierung nicht mehr all jene bekommen, die ihn verdient hätten –, eine Verschärfung vornehmen, selbst dort Gebühren auferlegen und damit in Widerspruch zu europäischen Anforderungen treten, wonach es heißt: All jenen, die auf Grund der Genfer Flüchtlingskonvention einen Flüchtlingsstatus erhalten haben, sollten die Staaten eine Einbürgerung so weit wie nur möglich erleichtern. – Sie tun das Gegenteil und sagen damit Menschen in Not, die in Österreich Zuflucht gesucht haben, eigentlich Folgendes: Wartet doch bitte möglichst lange, bis wir euch aufnehmen!

Noch viel schlimmer ist es für Menschen, die nicht Flüchtlingsstatus, sondern nur Refoulementschutz haben, die oft also vor Folter geflohen sind, mit dem Tod bedroht wurden und geflohen sind, sodass sie nicht in diese Länder zurückgeschoben werden


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