wesentlich erschwert, haben ihnen andererseits – was vernünftig ist – den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert. Sie haben ihnen aber die Erlangung der Staatsbürgerschaft erschwert, was für viele Menschen eine Zumutung darstellt und in Wahrheit nicht dem Geist der Integration entspricht, von dem Sie sprechen.
Jetzt wird ein festes Einkommen gefordert: Wenn jemand unverschuldet in eine finanzielle Notlage kommt und mit Sozialhilfe sein Auslangen finden muss, schließen Sie den von der Staatsbürgerschaft aus, weil feste und regelmäßige Einkünfte während der letzten drei Jahre vorgesehen sind. Wer in diesem Zeitraum Sozialhilfe bezieht, für den normiert das Gesetz einen Ausschließungsgrund.
Über die Integrationsnachweise im Schulbereich der Sekundarstufe I für Schüler, die Deutschkenntnisse, möchte ich mich gar nicht näher auslassen, weil diese ausschließlich dazu dienen, Ausschließungsgründe zu normieren, statt Integration zu fördern. Die Fristen für Einbürgerung von Ehepartnern wurden schon erwähnt.
Einer der wenigen positiven
Vorschläge – und da muss ich Frau Abgeordneter Partik-Pablé
widersprechen – ist, dass Sie tatsächlich mit der Einführung eines Rechtsanspruchs
quasi das ius soli normiert haben, und dafür ist Ihren Legisten zu danken.
Statt der bisherigen Ermessensentscheidung gibt es jetzt für im Inland geborene
Personen einen Rechtsanspruch auf den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft,
wenngleich Sie das auch wieder dadurch aufgeweicht haben, dass Sie die Frist
von vier Jahren auf sechs Jahre verlängert haben. Das ist ein einschränkender
Punkt, aber da haben Ihre Legisten noch versucht, das Beste herauszuholen. Man
kann Ihnen auch zugute halten, dass die Regierungsvorlage jetzt nicht mehr die
Strenge aufweist, die der Begutachtungsentwurf noch hatte. Aber eines bleibt
bestehen: Larifari gibt es mit diesem Gesetz keines mehr, und das ist der Geist
des Gesetzes, wie ihn Frau Minister Gastinger selbst definiert und
ausgesprochen hat. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
14.05
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Bösch. – Bitte.
14.05
Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Damen auf der Regierungsbank! Sie haben mit dem Staatsbürgerschaftsgesetz gemeinsam eine Gesetzesvorlage an den Nationalrat gemacht, in der manches Vernünftige drinnen steht – das gebe ich gerne zu –, die aber doch ein Kompromiss und deshalb für uns Freiheitliche unzureichend ist.
Den Zusammenhang mit dem Asylgesetz, den Sie in diesem Gesetz wieder herstellen, halten wir für eine trügerische Zielrichtung, weil dadurch der Druck auf die Asylsuchenden, der Druck der Asylsuchenden auf dieses Gesetz, auf die Erreichung der Staatsbürgerschaft zunehmen wird. Wir hätten es für richtig gehalten, dass wir im Staatsbürgerschaftsgesetz einen Paradigmenwechsel zustande bringen, der endlich klarmacht, dass es nicht nur um ein Absitzen von Fristen geht, sondern dass man die Erreichung der österreichischen Staatsbürgerschaft, die ein hohes Gut ist, auch an klarere Qualitätsregeln bindet, und zwar zentral im Gesetz. Wir wollen, dass es in unserem Land zu keiner Entwicklung von Parallelgesellschaften kommt, die unsere Gesellschaft grundsätzlich ablehnen, Parallelgesellschaften, die auch gewillt sind, Gewalt gegen unsere Gesellschaft anzuwenden.
Meine Damen und Herren! Deshalb ist dieses Staatsbürgerschaftsgesetz für uns als FPÖler eine Frage der Glaubwürdigkeit, ähnlich der Frage des Asylmissbrauchs in unseren Botschaften in den letzten Monaten und Jahren.