Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 95

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

wesentlich erschwert, haben ihnen andererseits – was vernünftig ist – den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert. Sie haben ihnen aber die Erlangung der Staatsbürgerschaft erschwert, was für viele Menschen eine Zumutung darstellt und in Wahrheit nicht dem Geist der Integration entspricht, von dem Sie sprechen.

Jetzt wird ein festes Einkommen gefordert: Wenn jemand unverschuldet in eine finanzielle Notlage kommt und mit Sozialhilfe sein Auslangen finden muss, schließen Sie den von der Staatsbürgerschaft aus, weil feste und regelmäßige Einkünfte während der letzten drei Jahre vorgesehen sind. Wer in diesem Zeitraum Sozialhilfe bezieht, für den normiert das Gesetz einen Ausschließungsgrund.

Über die Integrationsnachweise im Schulbereich der Sekundarstufe I für Schüler, die Deutschkenntnisse, möchte ich mich gar nicht näher auslassen, weil diese aus­schließlich dazu dienen, Ausschließungsgründe zu normieren, statt Integration zu fördern. Die Fristen für Einbürgerung von Ehepartnern wurden schon erwähnt.

Einer der wenigen positiven Vorschläge – und da muss ich Frau Abgeordneter Partik-Pablé widersprechen – ist, dass Sie tatsächlich mit der Einführung eines Rechts­anspruchs quasi das ius soli normiert haben, und dafür ist Ihren Legisten zu danken. Statt der bisherigen Ermessensentscheidung gibt es jetzt für im Inland geborene Personen einen Rechtsanspruch auf den Erwerb der österreichischen Staatsbürger­schaft, wenngleich Sie das auch wieder dadurch aufgeweicht haben, dass Sie die Frist von vier Jahren auf sechs Jahre verlängert haben. Das ist ein einschränkender Punkt, aber da haben Ihre Legisten noch versucht, das Beste herauszuholen. Man kann Ihnen auch zugute halten, dass die Regierungsvorlage jetzt nicht mehr die Strenge aufweist, die der Begutachtungsentwurf noch hatte. Aber eines bleibt bestehen: Larifari gibt es mit diesem Gesetz keines mehr, und das ist der Geist des Gesetzes, wie ihn Frau Minister Gastinger selbst definiert und ausgesprochen hat. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.05


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Bösch. – Bitte.

 


14.05.49

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Damen auf der Regierungsbank! Sie haben mit dem Staats­bürgerschaftsgesetz gemeinsam eine Gesetzesvorlage an den Nationalrat gemacht, in der manches Vernünftige drinnen steht – das gebe ich gerne zu –, die aber doch ein Kompromiss und deshalb für uns Freiheitliche unzureichend ist.

Den Zusammenhang mit dem Asylgesetz, den Sie in diesem Gesetz wieder herstellen, halten wir für eine trügerische Zielrichtung, weil dadurch der Druck auf die Asylsuchen­den, der Druck der Asylsuchenden auf dieses Gesetz, auf die Erreichung der Staats­bürgerschaft zunehmen wird. Wir hätten es für richtig gehalten, dass wir im Staats­bürgerschaftsgesetz einen Paradigmenwechsel zustande bringen, der endlich klar­macht, dass es nicht nur um ein Absitzen von Fristen geht, sondern dass man die Erreichung der österreichischen Staatsbürgerschaft, die ein hohes Gut ist, auch an klarere Qualitätsregeln bindet, und zwar zentral im Gesetz. Wir wollen, dass es in unserem Land zu keiner Entwicklung von Parallelgesellschaften kommt, die unsere Gesellschaft grundsätzlich ablehnen, Parallelgesellschaften, die auch gewillt sind, Gewalt gegen unsere Gesellschaft anzuwenden.

Meine Damen und Herren! Deshalb ist dieses Staatsbürgerschaftsgesetz für uns als FPÖler eine Frage der Glaubwürdigkeit, ähnlich der Frage des Asylmissbrauchs in unseren Botschaften in den letzten Monaten und Jahren.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite