Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 133

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Regelungen verweisen. Vielleicht informieren Sie sich ein wenig, was es schon gibt. Die Vergabe von Förderungen im Rahmen unternehmensbezogener Arbeitsmarktför­derung erfolgt nämlich nach arbeitsmarktpolitischen, betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Kriterien, wobei ein wesentliches Kriterium für die Beurteilung der Förderungswürdigkeit eines Projektes unter anderem die Gleichbehandlung von Frau und Mann im Arbeitsprozess und die berufliche Integration von Frauen darstellt. Über die Fördermaßnahme wird eine Vereinbarung geschlossen – eine vertragliche Ver­pflichtung des Fördernehmers ist unter anderem auch das Gleichbehandlungsgesetz, und die Vorschläge der Gleichbehandlungskommission sind natürlich einzuhalten –, und im Zuge der Evaluierung wird die Entwicklung der Beschäftigung verfolgt, wobei die Entwicklung der Beschäftigung von Frauen besonders vorgesehen ist. – Auch hier, meine Damen und Herren von den Grünen, kommen Sie ein wenig zu spät, aber der Weg ist richtig.

Lassen Sie mich ganz kurz noch etwas zum erwerbsabhängigen Karenzgeld sagen: Auch diese Forderung würde einen Rückschritt bedeuten, denn bis zur Einführung des Kinderbetreuungsgeldes ... (Ironische Heiterkeit der Abg. Mag. Weinzinger.) – Sie lachen vielleicht, Frau Abgeordnete Weinzinger, aber die Studentinnen, die Schülerin­nen, die Frauen, die beim zweiten Kind zu Hause geblieben sind und ein drittes be­kommen haben, haben nicht gelacht, dass sie vom Karenzgeld ausgeschlossen waren, sie haben nämlich keines bekommen! (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen.) Die Bäuerinnen, die Unternehmerinnen haben nur ein halbes Karenzgeld bekommen, und dazu lachen Sie, Frau Weinzinger?! Das sollten sich die Frauen in diesem Land merken! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenruf der Abg. Mag. Weinzinger.)

Meine Damen und Herren, mit dem Kinderbetreuungsgeld haben wir tatsächlich einen Quantensprung in dieser Zweiten Republik geschafft, denn erstmals bekommen Frauen unabhängig von einer früheren Berufstätigkeit und einem früheren Einkommen bis zu 30 Monate – Eltern bis zu 36 Monate – ein Kinderbetreuungsgeld, um ihnen Zeit bei den Kindern zu schenken. Und wir haben die Zuverdienstgrenze auf 14 600 € erhöht, das ist viermal so viel, wie das in Ihrer Zeit war, meine Damen und Herren von der SPÖ!

Daher brauchen wir uns nicht zu schämen, sondern wir können stolz auf das sein, was wir erreicht haben. Wir hören aber deswegen nicht auf zu arbeiten, sondern wir werden sehr wohl weiter daran arbeiten, vor allem an einer relativ einfachen Berechnung der Zuverdienstgrenze. Ich denke, dass das wichtig ist, um Eltern Sicherheit beim Zu­verdienst zu geben und den Frauen eine noch bessere Chance zu geben, ihren Fuß in der Tür zur Arbeitswelt lassen zu können.

Ich denke daher, meine Damen und Herren, dass das, was Sie heute als Dringlichen Antrag einbringen, tatsächlich dringliche Probleme sind. Was Sie allerdings übersehen haben, ist, dass sie schon längst angegangen wurden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.12


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Weinzinger zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Kollegin, 2 Minuten und: Fakten!

 


16.12.34

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Die Frau Ministerin hat soeben behauptet, das grüne Modell eines erwerbsabhängigen Karenzgeldes wäre ein Rück­schritt insofern, als es Studierende, Schülerinnen und Bäuerinnen wieder leer aus­gehen ließe.

 


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