Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 163

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Ich danke dafür, dass der Nationalrat dafür stehen wird, dass es künftig in Österreich diese Schiedsverfahren geben wird und wir uns damit sicherlich weltweit sehr gut werden positionieren können.

Die Kostenfrage wurde von Herrn Abgeordnetem Puswald angesprochen. Da gebe ich zu bedenken, dass die Kostenfrage in Bezug auf Schiedsverfahren immer eine Sache der Vereinbarung zwischen den Parteien ist, wir aber sicherlich zumindest überlegen können, ob es Möglichkeiten gibt, da regelnd einzugreifen.

Frau Abgeordnete Partik-Pablé hat mehrmals – auch im Ausschuss – die Notwendig­keit von Verfahrensbeschleunigungen, insbesondere was den Zivilrechtsbereich betrifft, angesprochen. Dies ist auch mir persönlich ein sehr großes Anliegen, wobei ich aber an dieser Stelle schon darauf hinweisen möchte, dass die Situation in Österreich im Bereich der Justiz wirklich hervorragend ist. Bei einem weltweiten Vergleich können wir feststellen, dass wir hinsichtlich der Verfahrensdauer eben in Relation zu jener in vielen anderen Ländern noch wirklich sehr gut dran sind. Die durchschnittliche Ver­fahrensdauer im Verfahren erster Instanz beträgt bei uns zirka acht Monate, und damit brauchen wir einen internationalen Vergleich sicherlich nicht zu scheuen. Ich bin daher zu Recht stolz auf die österreichische Justiz und ihre Leistungen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Auch was das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2006 anlangt, wird es ganz wesentliche Neuerungen geben, Dinge, die ja bereits von Vorrednern angesprochen wurden. Ich sehe das Berufsrechts-Änderungsgesetz als einen ganz wichtigen Aspekt im Hinblick auf mehr Serviceleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger, weil es dadurch zu zeitgemäßen Verfahren kommen und der elektronische Rechtsverkehr in Österreich zunehmend erleichtert werden wird. – Also auch dieses Gesetzesvorhaben stellt eine ganz wichtige Reform in die richtige Richtung dar.

Auch was die Gerichtsgebühren- und Insolvenzrechts-Novelle 2006 betrifft, sind darin einige ganz wesentliche Verbesserungen enthalten, Maßnahmen, die vor allem für die österreichische Wirtschaft von besonderer Bedeutung sind. Ein Beispiel hiefür ist, dass bei Annahme eines Zwangsausgleiches durch eine Straffung der einzelnen Verfah­rensschritte die gesetzliche Grundlage für eine möglichst rasche Aufhebung des Konkursverfahrens geschaffen wird, wo es bis dato in der Praxis vielfach zu Problemen gekommen ist. Durch diese Gesetzesvorlage ist es uns gelungen, auch für diesen Bereich eine vernünftige Regelung zu schaffen. – Herzlichen Dank für Ihre Zustim­mung und danke auch für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.59


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Franz. Sie wünscht, 2 Minuten zu sprechen. – Bitte.

 


17.59.08

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ich möchte zum Gerichtsgebührengesetz Stellung beziehen. Bereits mit Beginn des Jahres 2002 hat das Gerichtsgebührenrecht durch das Inkrafttreten der Euro-Gerichtsgebühren-Novelle eine grundlegende Neuordnung erfahren. Durch die laufende Modernisierung im Justizbetrieb wurden Novellierungen im Gerichtsgebühren­recht neuerlich erforderlich. Die Möglichkeit, Urkunden an die Gerichte elektronisch zu übermitteln, ebenso das elektronische Abfragen der Urkundensammlung des Grund­buchs haben diesen Prozess natürlich beschleunigt. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)

 


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