Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 164

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Nunmehr wird eine Justizverwaltungsgebühr eingeführt, die jener für die Abfrage der Urkundensammlung des Firmenbuches entspricht. Die Eingabegebühr für Grundbuch- und Firmenbucheingaben wurden reduziert. 7 € werden im Falle elektronischer Urkun­denübermittlung verlangt. Damit wird der Elektronifizierung des Verkehrs zwischen den Parteien und dem Gericht ein wichtiger Impuls gegeben, um möglichst rasch den Aufbau einer elektronischen Urkundensammlung zu fördern.

Ein weiterer wesentlicher Punkt dieser Gesetzesänderung betrifft die Veränderung des Gebührensatzes für eine einvernehmliche Scheidung. Hier wurde lange überlegt, und man kam zu dem Schluss, dass bei der Vergleichsgebühr unterschieden wird, ob in der Scheidungsvereinbarung bücherliche Rechte begründet oder übertragen werden. Wenn ja, ist dafür eine höhere Gebühr als nach Bisherigem gerechtfertigt; wenn nein, wird die Vereinbarungsgebühr gegenüber der jetzigen Rechtslage ermäßigt. Für den Fall eines während eines laufenden Scheidungsstreits gestellten Antrages wird die bisherige Doppelbelastung durch das Anfallen der Pauschalgebühr vermieden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

18.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Sieber. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.01.25

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Auch meine Ausführungen beziehen sich auf die Gerichtsgebühren- und Insolvenzrechts-Novelle 2006.

Im Bereich des Gerichtsgebührengesetzes sollen durch diese Novelle insbesondere Anpassungen für die elektronische Übermittlung von Urkunden an Gerichte bezie­hungsweise für die elektronische Abfrage von Urkunden aus der Urkundensammlung des Grundbuches geschaffen werden. Ferner wird in diesem Teil ein gerechteres Tarifsystem für einvernehmliche Scheidungen geschaffen.

Durch eine Reduktion der Eingabegebühr soll ein Anreiz geschaffen werden, Urkunden in elektronischer Form vorzulegen. (Abg. Mandak: Das ist ja das Gleiche, was die Anna Höllerer gesagt hat!) Für die elektronische Abfrage von Urkunden aus der Urkun­densammlung des Grundbuches wird eine neue Justizverwaltungsgebühr geschaffen. (Abg. Mandak: Das ist der gleiche Text!)

Im Bereich der einvernehmlichen Scheidung wird die Vergleichsgebühr für den Fall erhöht, dass in der Scheidungsvereinbarung bücherliche Rechte begründet oder über­tragen werden. Ist dies nicht der Fall, so werden die Vergleichsgebühren vermindert.

Im Insolvenzrecht sollen Regelungen geschaffen werden, durch die die Grundlage für eine möglichst rasche Aufhebung des Konkurses ermöglicht werden. In diesem Sinne wird die Trennung zwischen der Bestätigung eines Ausgleiches und der Aufhebung des Konkurses beseitigt. Um diese Konzentration zu ermöglichen, ist eine Reihe von Verfahrensmaßnahmen vorgesehen, durch die sichergestellt werden soll, dass Gläubi­gerinteressen nicht beeinträchtigt werden.

Hohes Haus! Eine gute Vorlage – stimmen wir ihr freudig zu! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

18.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die BerichterstatterInnen wünschen kein Schlusswort.

 


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