vergütungen gedeckt wird, eine Besserstellung erhalten. (Abg. Dr. Fekter: Das nehmen Sie den Schauspielern weg!) Einerseits haben Sie hier eine Verschlechterung durchgeführt, sodass der überwiegende Teil jetzt bei weniger als 50 oder bei 50 Prozent liegt, andererseits haben Sie die in ganz Europa übliche Kabelvergütung (Abg. Dr. Fekter: Das nehmen Sie den Schauspielern weg, sagen Sie das laut!) nicht in die Materie aufgenommen, was – ein Viertel der Kabelvergütung beispielsweise 4 Millionen € – eine effiziente Verbesserung dargestellt hätte.
Ich weiß nicht, warum Sie das nicht gemacht haben, Tatsache ist jedenfalls, dass die Künstler darunter leiden und dass hier eine Möglichkeit nicht genutzt wurde.
Die Transparenzbestimmungen, die wir verlangt haben, nämlich dass hier eine Veröffentlichung jener Rechnungen oder Berechnungsmodelle stattfinden soll, die für die Künstler maßgeblich sind, nach denen sie ihre Pauschalvergütung bekommen, wurden ebenfalls nicht geschaffen.
Die Untermietposition für die Filmschaffenden ist in einer eher auch kläglichen Art und Weise gelöst worden, dass nämlich hier Zustimmungen abgegeben werden müssen, die mehr oder weniger Abhängigkeit schaffen. Das ist das Gegenteil dessen, was diese gewollt haben.
Wir werden daher mit Bedauern beiden Materien nicht zustimmen, aber nicht deshalb mit Bedauern, weil wir nicht zustimmen, sondern deswegen, weil die Materien nicht so geregelt werden, wie sie dem Kulturland Österreich entsprechen würden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
18.10
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Abänderungsantrag (Abg. Dr. Jarolim: Ist verteilt!) liegt schriftlich vor, ist ausreichend unterstützt, wurde in seinen Kernpunkten erläutert und wird gemäß § 53 Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes an die Abgeordneten zur Verteilung gebracht und steht somit auch mit in Beratung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim,
Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses (1239 d.B.)
über die Regierungsvorlage (1069 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein
Verwertungsgesellschaftengesetz 2005 erlassen wird und mit dem das
Urheberrechtsgesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden (Verwertungsgesellschaftenrechtsänderungsgesetz
2005 – VerwGesRÄG 2005); eingebracht in der 129. Sitzung des
Nationalrates XXII. GP.
Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:
Der Bericht des Justizausschusses (1239 d.B.)
über die Regierungsvorlage (1069 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein
Verwertungsgesellschaftengesetz 2005 erlassen wird und mit dem das
Urheberrechtsgesetz und das KommAustria-Gesetz geändert werden
(Verwertungsgesellschaftenrechtsänderungsgesetz 2005 –VerwGesRÄG
2005) wird wie folgt geändert: