Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 170

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„mittelalte“ Filme auch bewusst nicht. Wir stellen klar, dass die cessio legis für „alte“, „mittelalte“ und „neue“ Filme gilt. Das heißt, der Filmhersteller erwirbt seine Rechte durch Gesetz und nicht durch Vertrag mit den Urhebern.

Für die Schauspieler als Werkberechtigte haben wir neu einen Vergütungsanspruch an der Leerkassettenvergütung eingeräumt. – Kollege Jarolim, Ihr Abänderungsantrag würde den Schauspielern diese Ansprüche sofort wieder kürzen, daher sind wir nicht dafür. (Abg. Dr. Jarolim: Ist ja überhaupt nicht wahr! – Abg. Dr. Puswald: Stimmt ja nicht! Sie verstehen es nur nicht!)

Auf Grund der cessio legis stehen die Verwertungsrechte dem Hersteller zu, und dieser hat in Zukunft seine Vergütungsansprüche aus der Leerkassettenvergütung mit den Werkbeteiligten zu teilen.

Es ist juristisch unbestritten, dass Filmschauspieler keine Urheber sind, sondern Werk­beteiligte. Die Behauptungen in verschiedenen Medien, Schauspieler hätten jahrelang Zahlungen aus dem Kabelentgelt erhalten, halte ich für höchst bedenklich, weil an diesem Entgelt nur Filmurheber einen Beteiligungsanspruch haben, nicht jedoch die Schauspieler und Werkbeteiligten. Sollte die Verwertungsgesellschaft VDFS wirklich Kabelentgelte an einzelne Schauspieler gesetzwidrig ausbezahlt haben, so wäre dies ein Fall für den Staatsanwalt, denn die Verwertungsgesellschaft darf dieses Geld nicht nach Gutdünken verteilen, sondern muss sich streng an das Gesetz halten.

Mit den beiden neuen Gesetzen, nämlich dem Verwertungs­gesellschaftenrechts­ände­rungs­gesetz und der Urheberrechtsgesetz-Novelle wollen wir mehr Klarheit, mehr Rechtssicherheit insbesondere für die Künstler gegen die Willkür der Verwertungs­gesellschaften schaffen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

18.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zum Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


18.15.41

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Die eine der beiden jetzt zur Debatte stehenden Änderungen, nämlich die Gesetzesvorlage zur Änderung des Verwertungsgesellschaf­tengesetzes, war dringend notwendig. Ich glaube, sie bringt tatsächlich einige Verbes­serungen, insbesondere was die Kontrolle der Verwertungsgesellschaften betrifft, aber auch im Zusammenhang mit dem Urheberrechtssenat, der jetzt auch die Streitereien zwischen den Verwertungsgesellschaften schlichten soll. Das ist ein Fortschritt, denn mit dieser Spezialmaterie wären die ordentlichen Gerichte, die da bisher tätig werden konnten, sicher überfordert gewesen.

Wir werden diesem Gesetz daher gerne zustimmen, obwohl es natürlich weitere Ver­besserungsmöglichkeiten gegeben hätte, wie dies Kollege Jarolim bereits angedeutet beziehungsweise gesagt hat. So ist verabsäumt worden, im Sinne der Leerkasset­tenabgabe auch die Erträge aus der Kabelvergütung mit einigen Prozenten zu belasten. Da wären zusätzliche Erträge in der Größenordnung von einigen Millionen Euro zu holen gewesen, die zum Beispiel, sage ich jetzt einmal, für die Künstler-Sozialversicherung hätten eingesetzt werden können.

Insgesamt ist die Novellierung aber eindeutig ein Fortschritt, daher stimmen wir zu.

Ganz anders ist die Sache jedoch bei der Änderung des Urheberrechtsgesetzes. Das Urheberrechtsgesetz sollte ja eigentlich die Rechte der Urheber und Urheberinnen stärken und schützen, das, meine Damen und Herren, geschieht mit dieser Novel­lierung jetzt aber eher nicht. Ich glaube, es handelt sich lediglich um eine Imple­mentierung des Folgerechts, so wie die EU das vorgeschrieben hat – eine Art


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