eingebracht
im Zuge der Verhandlungen zu TOP 13 – Bundesvergabegesetz 2006 (1171 d.B.)
Nach
§ 155 Abs. 6 und 287 Abs. 6 des Bundesvergabegesetzes 2006 ist die Anonymität
der vorgelegten Wettbewerbsarbeiten bis zur Auswahl des Preisgerichts bzw. bis
zum gegebenenfalls stattfindenden Dialog zu wahren. Diese Bestimmung ermöglicht
es, die Anonymität bei einem allfällig stattfindenden Dialog zwischen
Preisrichtern und Bietern aufzuheben. Den Auftraggebern steht es aber frei, die
Anonymität bis zur Endentscheidung zu wahren und den Dialog über allfällig zu
klärende Fragen anonym (etwa über einen unabhängigen Dritten) abzuwickeln.
Vor
einer allfälligen Änderung dieser Bestimmungen soll eruiert werden, ob durch
diese Bestimmungen negative Auswirkungen auf die Durchführung von Wettbewerben
eingetreten sind. Diese Bewertung soll sich auf die Auftraggeber- wie auch die
Auftragnehmerseite beziehen und eine umfassende Bewertung der Folgen der
gesetzlichen Regelung bieten.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der
Nationalrat wolle beschließen:
Die
Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat ein Jahr nach Inkrafttreten des
Bundesvergabegesetzes 2006 einen Bericht über die Praxis bei der Durchführung
von Wettbewerben vorzulegen. In diesem Bericht soll nach Befassung aller
betroffenen Stellen auf Auftraggeber- wie auch Auftragnehmerseite und
insbesondere unter Einbeziehung der betroffenen Interessensvertretungen und der
Bundesländer insbesondere die Frage untersucht werden, ob die teilweise
Aufhebung der Anonymität negative Auswirkungen auf die Durchführung von
Wettbewerben hatte.
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig-Piesczek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.
19.59
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich auf ein Kapitel dieses ganzen Paketes konzentrieren, und das ist das bereits angesprochene Vergaberecht, und zwar aus bestimmten Gründen, die auch in der Vergangenheit dieses Hauses liegen.
Dieses neue Gesetz, das, so muss ich sagen, fair von Frau Kollegin Baumgartner-Gabitzer auch im Gespräch mit uns verhandelt worden ist – das würde ich mir bei vielen Vorlagen im Verfassungsausschuss wünschen –, hat sehr große Auswirkungen. 16 Prozent des Bruttoinlandsproduktes werden von der öffentlichen Hand im Bauwesen ausgeschüttet. Das ist eine gewaltige Summe. Das hat nicht nur ökonomische und soziale Auswirkungen, sondern vor allem auch kulturelle Auswirkungen.
In diesem Haus hat eine Enquete für Baukultur und Architektur stattgefunden, bei der alle Fraktionen dieses Hauses ihre Vorschläge eingebracht haben. Ich denke, wir stehen auch in der Tradition dieser Enquete, dass wir Vorschläge zur Hebung der Qualität von Baukultur in Österreich bei so großen Gesetzesvorhaben wie dem Vergaberecht einfließen lassen.