Auf Basis einer Entschließung des Bundespräsidenten aus dem Jahr 1920 kann die Bundesregierung so genannte Regierungsübereinkommen abschließen, sofern es sich nicht um Staatsverträge handelt, die vom Parlament zu ratifizieren sind. Solche Regierungsübereinkommen dürfen jedoch nur in Angelegenheiten abgeschlossen werden, die wie eine Verordnung gesetzlich gedeckt sind. Es handelt sich also um eine Art Verordnungsermächtigung. Im derzeitigen Informationssicherheitsgesetz finden sich jedoch die geplanten Regelungen von Regierungsübereinkommen über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen nicht.
Die heute in Behandlung stehende Novelle sieht deshalb die Regelung über die Ausstellung und den Widerruf von so genannten Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigungen vor und ermöglicht dann der vom Bundespräsidenten ermächtigten Bundesregierung den Abschluss diesbezüglicher Regierungsübereinkommen. Es ist derzeit geplant, solche Abkommen mit Deutschland und Tschechien abzuschließen. Das ist für die Hochtechnologie unseres Landes eine ganz wichtige Sache, ist ein wesentlicher Faktor zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich, und ich hoffe deshalb, dass dieses Gesetz einstimmig beschlossen wird. (Beifall bei der ÖVP.)
20.16
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte.
20.16
Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Kollege Regler, diese Hoffnung kann ich leider nicht erfüllen beziehungsweise kann ich ihr nicht Rechnung tragen. (Abg. Mag. Regler: Ihre Haltung war noch offen!) Es ehrt Sie aber, dass Sie auf uns hoffen. Allerdings habe ich mit dem Registerzählungsgesetz große Probleme.
Ich will jetzt nicht wiederholen, was
Kollege Maier gesagt hat. (Abg. Mag. Regler: Das
Informationssicherheitsgesetz!) – Nein! Sie haben sich also jetzt nur
auf das Informationssicherheitsgesetz bezogen. Mit dem
Informationssicherheitsgesetz geht es mir detto. Ich habe es schon im Ausschuss
zu erklären versucht: Konsequent wie wir sind, haben wir damals, als dieses
Gesetz, das Stammgesetz beschlossen wurde, unsere Bedenken zum Ausdruck
gebracht. Diese Bedenken wurden auch nicht (Abg. Mag. Regler: Die
haben sich nicht bewahrheitet!) – nein –, sie wurden seither
nicht zerstreut. (Abg. Neudeck: Sie sind zerstreut genug!) –
Nein, sie sind nicht zerstreut worden. Da diese Bedenken noch weiter berechtigt
sind, können wir diesem Gesetz auch heute unsere Zustimmung nicht geben. (Abg.
Scheibner: Welche Bedenken?) Aber ich möchte mich nun dem
Registerzählungsgesetz widmen. (Abg. Neudeck: Das tut der Qualität
des Gesetzes keinen Abbruch!)
Das Registerzählungsgesetz ist an und für sich etwas, was gut klingt. Es gibt keine unglaublich aufwendigen, unglaublich teuren und unglaublich belastenden Volkszählungen. Und diese Volkszählungen – Herr Staatssekretär, falls Sie jemals in Ihrem Leben Haushaltsvorstand waren, wissen Sie es – sind belastend, sind geradezu skurril absurd gewesen. Eigentlich könnten wir sagen: Freuen wir uns doch alle gemeinsam, dass es das nicht mehr gibt, dass diese Zeiten überwunden sind. Allerdings ist das, was jetzt kommt, leider mit Fehlern behaftet beziehungsweise nicht fehlerresistent genug, wie es uns erscheint. Und das, was Jacky Maier gesagt hat, teile ich völlig.
Ich möchte Ihnen an Hand eines Beispiels sagen, welche absurde Auswirkungen die Situation, die wir jetzt schaffen werden, haben wird. Jeder muss, wenn man sich wo anmeldet, einen Meldezettel ausfüllen. Bis jetzt gab es auf dem Meldezettel keine Rubrik für den so genannten Familienstand. Ab jetzt wird es die Rubrik Familienstand auf dem Meldezettel geben. Und das halte ich für einen absoluten Eingriff in die höchst