Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 265

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nahmen. Da braucht er auch gewisse Quoten, sonst hat er keine Gebühren­legiti­mation. – Das ist die Wahrheit.

Im Übrigen soll der ORF – das wollen auch wir – mit dem österreichischen Privat­fernsehen engstens kooperieren. Da gibt es ein nennenswertes terrestrisches, das ist ATVplus, es gibt auch noch PULS TV, aber ATVplus ist nennenswert. Das soll eine vernünftige Kooperation sein, dieses Privatfernsehen soll möglich sein, dem soll selbst­verständlich nicht das Wasser abgegraben werden, aber die wirklichen Abkassierer sind die großen deutschen Fernsehunternehmungen mit ihren Werbefenstern. Diese räumen satt ab.

Es ist bedauerlich, weil es eigentlich ganz gut wäre, wenn das die Möglichkeit böte, dass das auch hier in diesem Rahmen möglich ist.

Weil es vernünftig ist und langfristig hilft, die Existenz des ORF abzusichern, werden wir zustimmen, aber es bleibt die Kritik an der Art und Weise, wie Sie dafür mit verant­wortlich sind, wie die Objektivität täglich verletzt wird, damit eine negative Quoten­entwicklung und negative Werbeeinnahmen entstehen. Das ist zu kritisieren. Ich hoffe, das Publikum hat bei der Publikumsratswahl eine entsprechende Antwort darauf gegeben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: 6 Prozent!)

21.14


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Scheuch. – Bitte.

 


21.14.58

Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Frau Dr. Glawischnig hat eingangs hier ihre Kritik aus dem Ausschuss wiederholt, dass bei dieser Änderung das Zeitlimit, die Definition des Spartenkanals und die Sicherstellung, dass es sich um sportliche Sendungen handelt, nicht gewährleistet wäre. Meine Vorrednerin, Frau Mag. Baumgartner-Gabitzer hat das aber, denke ich, klargestellt.

Wie sollten wir es anders machen? (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wie ursprüng­lich! Wie der alte Entwurf!) – Ich glaube, es wäre nicht unbedingt sinnvoll, hineinzu­schreiben: vier Stunden mindestens Sport oder sechs Stunden mindestens Sport. Ich denke, das wäre der falsche Ansatz, denn das wird variieren. Wichtig ist, dass es klar definiert ist, dass es sich um solche Sendungen, um solche Sportarten handeln soll und auch handeln muss, die genau das widerspiegeln, was die Erwartungshaltung ist.

In Wirklichkeit hat man ja die Formulierung aus dem ORF-Gesetz übernommen, das heißt, was eine Sportsendung ist und was nicht, ist schon ziemlich klar, und das ist ganz klar Sportberichterstattung, eine Reportage, ein Magazin, aber ganz klar kein Spielfilm oder sonst irgendetwas, so wie es im Ausschuss diskutiert wurde. Und ich denke, man sollte nicht immer nur das Negative sehen. Hier wird versucht, einen Spartenkanal auf die Beine zu stellen.

Was die Gebührenfinanzierung betrifft: Durch dieses Channel-Sharing wird das auch klar abgegrenzt werden, und damit ist gewährleistet, dass dem Gebührenzahler in keinem Fall irgendeine touristische oder sonstige Sendung übertragen wird.

Ich möchte aber noch Folgendes sagen, weil das Stichwort von der Objektivität des ORF gefallen ist, Kollege Cap hat von der Publikumsratswahl gesprochen. Bezüglich Objektivität des ORF: Da stimme ich zumindest teilweise überein mit der Meinung, dass – auch aus meiner Sicht – eine gewisse Einflussnahme merkbar ist und dass es schon wünschenswert wäre, dass künftig für mehr Objektivität gesorgt wird.

 


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