Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 266

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Wo wir uns unterscheiden: Ich denke nicht, dass der Publikumsrat das richtige Gremium und das richtige Instrumentarium dafür ist, denn wenn wir heute gehört haben, dass es eine Wahlbeteiligung von 6 Prozent gegeben hat, dann sollte uns das ziemlich zu denken geben. Das ist in Wirklichkeit ein Horror. Wenn man auch im Vorfeld in der Berichterstattung, in den Medien gesehen hat, dass es de facto um eine Entscheidung geht, ob eine gewisse Anzahl von Publikumsräten schwarz oder rot sind, und damit irgendwelche Mehrheiten verhindert werden sollen, dann denke ich: Das ist ein ziemliches Politikum.

Ich glaube, wir sollten auch in nächster Zeit darüber nachdenken, das Gesetz dahin gehend zu verändern, zu reparieren oder sonst irgendetwas zu machen, um den Publikumsrat so zu definieren, dass er auch vom Publikum gestellt wird, und nicht im Vorfeld Organisationen, die parteipolitisch motiviert sind, schwarz oder rot, feststehen und der Wähler sozusagen die Wahl zwischen Pest und Cholera hat. Ich denke, hier wäre ein bisschen mehr Phantasie gefordert. Der Publikumsrat sollte so zusam­mengesetzt sein, dass garantiert ist, dass auch das Publikum, das nämlich draußen vor den Fernsehschirmen zuschaut und sitzt, mitbestimmt, ob die Dinge gut oder schlecht sind. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.18


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Morak. – Bitte.

 


21.18.10

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ein Initiativantrag, ich möchte nur ein paar Worte dazu sagen. Wenn ich diesen richtig gelesen habe, dann ist das, so denke ich, eine gesetzliche Anleitung für den ORF, die meiner Meinung nach dem ORF eine neue Tiefe gibt, einfach des­wegen, weil ich glaube, dass wir dort vermehrt Sportarten präsent haben werden, was durchaus auch ein Anliegen eines öffentlich-rechtlichen Senders sein soll. Wenn ich mir überlege, dass wir in Österreich 12 300 Sportverbände haben, dann ist, so meine ich, der Ansatz, den dieses Gesetz hat, nämlich Randsportarten, Behinderten­sport­arten auf diesem Kanal zu zeigen, durchaus eines öffentlich-rechtlichen Senders würdig. Und ich würde bitten, dass auch der grüne Vertreter im Stiftungsrat manchmal darauf eingeht, dass man das auch darstellen sollte, und zwar verstärkt darstellen sollte, denn dies ist, wie ich meine, Teil einer öffentlich-rechtlichen Vision.

Wenn man – und das möchte ich schon einmal sagen, weil es medienpolitisch für mich auch etwas problematisch ist – sich so einzelne Redakteure herauspickt und im Grunde – ich weiß, es ist Krampus (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Nikolaus ist heute!) – dann so den großen Krampus herauslässt, dann finde ich das nicht wirklich ziel­führend. Auch wenn es umgekehrt wäre, wäre es nicht zielführend, auch nicht laut ORF-Gesetz, in dem steht, dass der Alleinverantwortliche für das Programm der Generaldirektor des ORF ist, that’s it! Das heißt, ich würde schon einmal bitten, dass man die Kirche im Dorf lässt und beim einzelnen Redakteur, der seiner Arbeit nachgeht, nicht unbedingt so einen Druck aufbaut, wie das ein ums andere Mal passiert.

Da hier gesagt wurde, dass die Zugänge, die das neue ORF-Gesetz geschaffen hat, den ORF Hunderte Millionen gekostet haben, muss ich schon einmal kurz fragen, ob das Lire sind oder was da gemeint ist, sonst würde ich grundsätzlich sagen, dass da ein gewisser Realitätsverlust bei dem besteht, was da wirklich Sache ist.

Ich stehe heute noch dazu, dass in der damaligen Zeit durchaus vorausgedacht wurde, wie man hier ein zweites, ein duales Angebot auf den Markt bringen kann, und ich glaube, das war auch wichtig so. Sie haben ja die Einwendungen gemacht, das seien


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