Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 314

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Die Debatte wird von Herrn Abgeordnetem Mag. Tancsits eröffnet. Seine Redezeit beträgt wunschgemäß 2 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


23.38.41

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Wir haben jetzt konsensual eine Änderung des Arbeiterkammergesetzes und des Arbeiter­kammerwahlrechts vorzunehmen. Es handelt sich dabei um Erweiterungen des Zugan­ges zum passiven Wahlrecht, erstens einmal in zeitlicher Hinsicht: Die notwendige Beschäftigungsdauer wird auf sechs Monate innerhalb der letzten zwei Jahre herab­gesetzt. Sie wird damit auch dem Betriebsratswahlrecht angenähert und entspricht einer dynamischeren, moderneren Arbeitswelt, in der es öfters auch zum Wechsel zwischen selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit kommt.

Zweitens wird das passive Wahlrecht nicht nur für EU-Bürger, sondern auch für andere ausländische Arbeitnehmer ermöglicht. Das ist meiner Meinung nach bei den Betriebsräten schon lange überfällig. Es ist beim Arbeiterkammerwahlrecht durch Druck der Europäischen Union und des EuGH entstanden. Sie wissen, wir waren da relativ skeptisch und haben das genau geprüft, aber nachdem der Gerichtshof so entschieden hat, wird das heute nachvollzogen.

Als dritter Punkt wird die sich bewährt habende neue Form des Arbeiterkammer­wahlrechtes präzisiert, die Wahldauer von drei auf zwei Wochen verkürzt und die Briefwahl einer entsprechenden Stärkung unterzogen. Die Arbeiterkammern haben auch in Gesprächen zugesichert, dass sie die Briefwahl in Österreich einheitlich nach amtlichem Charakter gestalten wollen.

Insgesamt ist dies, glaube ich, ein weiterer Fortschritt für die Arbeitnehmerrechte in Österreich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

23.40


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Leutner. Seine Wunschredezeit beträgt 3 Minuten. – Bitte.

 


23.40.42

Abgeordneter Dr. Richard Leutner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Uns liegt eine Novelle zum Arbeiterkammergesetz, zum passiven Ausländerwahlrecht vor. Wir werden dieser Vorlage zustimmen, weil sie auch einer langjährigen Forderung von unserer Seite entspricht. Ich glaube, dass die Änderung des Arbeiterkammergesetzes, aber auch des Arbeitsverfassungsgesetzes – und das ist ja ein Komplex – ein drängendes Problem löst und es insgesamt zu einer besseren Integration der ArbeitnehmerInnen kommen kann.

Meine Damen und Herren! Heute ist allerdings schon auch der Zeitpunkt gekommen, da wir uns den Werdegang dieser Materie im Parlament noch einmal vor Augen führen sollten. Der Hintergrund waren ja zwei beim EuGH anhängige Verfahren, unter anderem ein Gesetzesverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich. Aber obwohl, Kollege Tancsits, jeder gewusst hat – vor allem auch Sie, Herr Minister –, dass der § 21 Arbeiterkammergesetz mit der österreichischen Staatsbürgerschaft als Wähl­barkeitsvoraussetzung seit der Entscheidung des EuGH von 2003 eklatant EU-rechtswidrig war, hat diese Regierung und haben diese Regierungsfraktionen fast drei Jahre gebraucht, um eine sozialpolitisch einwandfreie Lösung herbeizuführen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

2003, 2004, 2005 – immer wieder wurden entsprechende Anträge der Opposition in der Sache vertagt oder gar nicht auf die Tagesordnung des Ausschusses genommen, mit dem traurigen Höhepunkt im Oktober dieses Jahres, dass ein neues Mahn-


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