Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 316

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

was das passive Wahlrecht von Arbeitsmigranten betrifft, Gesetzesbruch. Seit zehn Jahren, schlicht und ergreifend, eigentlich seit elf Jahren, seit dem Beitrittsvertrag!

Jetzt stellen Sie sich her und sagen: Wir machen etwas konsensual. Das ist doch irgendwie fast schon rührend, aber es entspricht nicht ganz den Tatsachen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es ist zwar rührend, entspricht aber nicht den Tatsachen; trotzdem: Ja, wir sind natürlich dafür, dass diese Änderungen vorgenommen werden.

Es gibt einen kleinen Wermutstropfen dabei. (Abg. Steibl: Wie immer!) Ja, fast wie immer; leider! Aber das hängt mit Ihrer Gesetzgebung zusammen. (Abg. Steibl: Nein, das hängt mit eurem ...!)

Im Bereich der Arbeitsmigranten/-migrantinnen wird eine Änderung vorgenommen, die notwendig ist, wie Sie sagen, und die Sie nicht mehr umgehen können, sonst müsste die Republik Österreich Strafe zahlen. Auch darauf wurde schon hingewiesen. Aber das heißt noch nicht, dass Sie deshalb das passive Wahlrecht bei Arbeitslosen – und die sind auch von der Arbeiterkammer zu vertreten – einschränken müssten.

Hier werden jedoch die Wahlmöglichkeiten, die passiven Wahlmöglichkeiten einge­schränkt. Deshalb bringe ich Ihnen folgenden Abänderungsantrag der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde, eingebracht zum Antrag 607/A der Abgeordneten Mag. Tancsits, Walch, Kolleginnen und Kollegen, zur Kenntnis:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Artikel 1 Z 2 lautet:

„2. § 21 Z 2 lautet:

„2. in den letzten zwei Jahren mindestens sechs Monate kammerzugehörig waren, und““

*****

Angesichts der vorgeschrittenen Zeit erspare ich mir eine weitere Erläuterung. Es wäre schön gewesen, wenn Sie das, was Sie uns noch vor dem Ausschuss angekündigt hatten – dass Sie bereit sind, auch darüber zu verhandeln beziehungsweise einen Abänderungsantrag hier im Plenum gemeinsam mit den Oppositionsparteien einzu­bringen –, wahr gemacht hätten. Das tun Sie nicht, und damit verschlechtern Sie die Möglichkeiten für arbeitslose Angehörige oder ehemals Angehörige der Arbeiter­kammer. Das ist trotz des konsensualen Vorgehens nicht gut. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

23.48


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von den Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Abänderungsantrag zum Antrag 607/A der Abgeordneten Mag. Walter Tancsits, Walch, Kolleginnen und Kollegen ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, eingebracht zum Antrag 607/A der Abgeordneten Mag. Walter Tancsits, Maximilian Walch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeiterkammergesetz 1992 und das


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite