Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 132. Sitzung / Seite 91

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ment GmbH“ erlassen sowie das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird, 1257 der Beilagen, eine Frist bis 19. Dezember 2005 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­setzungsantrag stattfinden.

Zu Wort gemeldet hat sich die Antragstellerin; das ist Frau Abgeordnete Steibl. Ihre Redezeit beträgt 10 Minuten. Jeder andere Redner in der Debatte hat 5 Minuten Rede­zeit.

Bitte, Frau Abgeordnete Steibl.

 


15.45.50

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Das Regierungsprogramm dieser Bundesregierung sieht die Schaffung einer Koordinationsstelle zur Bündelung, Umsetzung und Koordi­nierung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor. Ziel ist es, Kooperationen mit der Wirtschaft, mit der Industrie, aber insbesondere auch mit der EU im Zuge von EU-Förderungsprogrammen einzugehen. Das dazu notwendige Bun­desgesetz soll mit 1. Jänner 2006 in Kraft treten.

Zur Aufklärung, warum wir den Weg über einen Fristsetzungsantrag gehen müssen, möchte ich jetzt eine Chronologie der Vorgänge im Zuge der Einrichtung dieser GmbH bringen.

Von der Landes-Familienreferentenkonferenz 2001 wurde erstmals die Forderung nach einer Koordinationsstelle zur Vereinbarkeitsproblematik an den Sozialminister gestellt und auch einstimmig beschlossen. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.) – Herr Kollege Öllinger, waren Sie dabei?

Erstes Halbjahr 2002: Erarbeitung des Erstentwurfs einer Koordinationsstelle.

Zweites Halbjahr, gegen Ende des Jahres: Aufnahme in das Regierungsprogramm. Die Errichtung einer Koordinationsstelle „Familie & Beruf GmbH“ soll vorgesehen werden.

2003: EU-Modellprojekt einer nationalen Koordinationsstelle.

Juli 2005: Ankündigung des Ministerratsvortrages zur Errichtung einer Familien GmbH-Stelle.

Mitte Juli beziehungsweise Ende Juli: Absprache während der letzten Plenumstage be­ziehungsweise Versuch meinerseits als Ausschussvorsitzende, einen Ausschusstermin im Herbst, sprich Oktober 2005, zu vereinbaren. Es gab einen Rundlauf. Die SPÖ hat nicht zugestimmt. Weitere Terminvorschläge: 11., 13. und 14. Oktober 2005. Auch diese kamen nicht zustande.

Nächster Schritt: Anfang September: Ministerratsbeschluss.

Nächster Schritt: 21. September: Zuweisung an den Familienausschuss.

Nächster Schritt: Terminfindung für Ausschuss nicht möglich.

28. September 2005: Seitens der Regierungsparteien Antrag auf Fristsetzung für den Bericht.

19. Oktober 2005: Gesetzentwurf auf der Tagesordnung des Plenums. Gesetzesvor­lage wurde in zweiter und dritter Lesung angenommen.

24. Oktober 2005: Übermittlung des Beschlusses an den Bundesrat.

2. November 2005: Beschluss des Nationalrates auf der Tagesordnung des Bundesra­tes. Es wurde vertagt und verzögert.

 


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