Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 132. Sitzung / Seite 107

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16.39.50

Abgeordnete Mag. Dr. Magda Bleckmann (Freiheitliche): Herr Kollege Rada hat ge­sagt, ich hätte gesagt, dass die Pflichtschullehrer keine Ahnung von Forschung hätten und dass das zu minder für sie wäre.

Ich berichtige: Ich habe gesagt, dass der Forschungsbereich auf den Pädagogischen Hochschulen in einem eigenen Bundesinstitut für Bildungsforschung gemacht und da­durch aufgewertet wird. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen und der ÖVP.)

16.40


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. 2 Minuten Wunschredezeit.

 


16.40.40

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Ich möchte auf wesentliche Verbesserungen aufmerksam machen, die heute im Zusammenhang mit dem Schulpaket und im Rahmen des Hochschulgesetzes beschlossen werden.

Das neue Hochschulgesetz öffnet den Zugang für behinderte StudentInnen. Die kör­perliche Eignung wird gestrichen – das war immer eine große Barriere für die Studen­tInnen, es gibt sie nun nicht mehr –, und es wird im Gesetz auch auf das Behinderten­gleichstellungsgesetz Bezug genommen, worin die Barrierefreiheit in allen Facetten ausgeleuchtet ist.

Weiters sieht das Hochschulgesetz vor, dass die Prüfungsmodalitäten individuell abge­stimmt werden können. Das heißt, dass man bei der Prüfung darauf Rücksicht nimmt, ob jemand gehörlos oder blind ist.

Im Schulpaket 2, das vorhin beschlossen worden ist, wurde die Schulunfähigkeit gestri­chen. Ich kann mich noch erinnern, vor 15 Jahren war ich beim damaligen Bildungsmi­nister Scholten und habe mit anderen Elternvertretern auch mit ihm darüber diskutiert, dass behinderte Kinder bildungsfähig sind. Da wurde die Schulunfähigkeit diskutiert, und es hat keine Lösung gegeben. Jetzt gibt es sie, die Schulunfähigkeit wurde gestri­chen!

Es hat sich auch das Ausmaß und die Qualität der pädagogischen Angebote an den Schulen sehr erweitert, und kein Kind ist mehr schulunfähig. Das Schulsystem muss es leisten, dass jedes Kind entsprechend seinen Fähigkeiten gefördert und gefordert wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der Freiheitlichen sowie des Abg. Dr. Rada.)

16.43


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Franz. Auch sie gelangt wunschgemäß 2 Minuten zu Wort.

 


16.43.41

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren! Die Umwandlung der Pädagogischen Akademien in Pädagogische Hochschulen bedeutet die Aufwertung der Lehramtsausbildung auf ein akademisches Niveau. Es bedeutet die Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer als integrativer Bestandteil der Pädagogischen Hochschule, es bedeutet auch Forschung, und es bedeutet überdies, dass 51 Einrichtungen in acht Pädagogische Hochschulen zusammengefasst werden. Der Abschluss ist ein Bologna-konformer aka­demischer Abschluss, er ist in Europa anerkannt. Somit wird das Lehramtsstudium auf ein international anerkanntes Niveau gebracht.

 


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