Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 132. Sitzung / Seite 130

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


17.52.47

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ich stimme mit meinen Vorrednern überein, dass wir mit diesem Be­schluss in Sachen Tierschutz einmal mehr einen Fortschritt in gesetzlichen Regelun­gen erzielen können, und ich glaube, dass wir da auf einem sehr gutem und – was mich sehr freut – auf einem gemeinsamen Weg unterwegs sind.

Ich möchte diese Gelegenheit dazu nutzen, auf zwei Bereiche hinzuweisen, wo wir vielleicht im nächsten Anlauf Verbesserungen erreichen können. Das eine sind Tierver­suche, die an Nichtmenschenaffen, das heißt an anderen Affen durchgeführt werden. Ich darf daran erinnern, dass in der kognitiven Leistung die Halbaffen, wie sie fachlich heißen, also zum Beispiel Rhesusäffchen, Paviane, Makaken, alle möglichen, nicht so unterschiedlich sind von den Menschenaffen, weshalb wir uns überlegen sollten, da ebenfalls ähnliche Schritte zu setzen und die Tierversuche an ihnen einzudämmen, wenn nicht überhaupt auslaufen zu lassen.

Ich darf Ihnen nur ein Beispiel nennen, wie die auch heute noch „genutzt“ werden – unter Anführungszeichen – durch die Wissenschaft. Es gibt den so genannten Prima­tenstuhl. Das ist eine Apparatur, in die ein lebendiges Tier eingespannt wird, und zwar alle vier Extremitäten gesondert in unterschiedlichen Positionen, der Kopf wird fixiert, manchmal sogar mit Schrauben in die Schädeldecke fixiert – und dann wird dieser so genannte Stuhl in unterschiedliche Richtungen gedreht und es werden häufig vor allem neurologische Versuche durchgeführt, die oft genug noch kombiniert werden mit Was­serentzug, wobei als Belohnung für eine korrekte Reaktion des Tieres ein Tropfen Wasser angeboten wird. Also relativ grausam, aber das wird auch heute noch an Rhe­susäffchen und anderen durchgeführt. Gar nicht zu reden von den vielen Tierver­suchen, die an Hunden, Katzen oder Schweinen durchgeführt werden, also auch alles Tiere, zu denen viele Menschen zumindest einen recht positiven Zugang haben.

Eine Zahl nur wollte ich irgendwie ergänzen, weil Herr Abgeordneter Wittauer REACH angesprochen hat und diese 3,9 Millionen zusätzlichen Tierversuche, die damit im Raum stehen. Das ist die konservative Schätzung der EU-Kommission selber. Man kann davon ausgehen, dass die Zahl noch wesentlich höher ist; vielleicht nicht ganz so hoch, wie die Tierschützer am anderen Spektrum angeben, nämlich 40 Millionen, son­dern irgendwo dazwischen.

Der zweite Bereich, den ich für sehr wichtig halte, ist, dass wir die Kontrolle der gesetz­lichen Bestimmungen, die wir in Österreich beschlossen haben, forcieren, dass wir auf die Einhaltung dieser Gesetze dringen. Ich nenne nur zwei Beispiele, wo ich glaube, dass wir in gerade in den nächste Wochen und Monaten Handlungsbedarf haben.

Das eine ist der Singvogelfang in Oberösterreich, der dort in einem gesetzlich-büro­kratischen Wirrwarr endet, wo die Kompetenzen liegen oder nicht, was aber nicht ver­hindert hat, dass auch heuer wieder Zehntausende Singvögel gefangen worden wären. (Abg. Ellmauer: Die Grünen haben das verhindert in Bad Ischl!)

Und das Zweite ist ein Detail, das im Bundestierschutzgesetz geregelt wurde, das Ver­bot von Elektroschockgeräten bei Hunden, die auch heute in der Jagd noch völlig offen eingesetzt werden – mit der Begründung, dass die Ausübung der Jagd ja nicht im Jagdgesetz erfasst wäre. Das ist korrekt – zu meinem Leidwesen, sage ich dazu –, aber was jedenfalls gilt, ist, dass kein Mensch in Österreich legal ein solches Gerät er­werben oder besitzen darf. Und damit wird man es auch nicht anwenden können. Viel­leicht geben Sie alle, die irgendwo Freunde und Bekannte haben, die der Jagd nach­gehen, diese Information weiter.

 


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