In Summe hoffe ich, dass wir im Tierschutz diesen eingeschlagenen Weg fortschreiten und weitere Verbesserungen erreichen können. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
17.56
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Auer. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
17.56
Abgeordneter Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Österreich gehört zu den ersten Staaten der Welt, die dieses ausdrückliche Verbot normieren. Vor mehr als zehn Jahren, also 1991, gab es bei uns rund 500 000 Versuchstiere, in der jüngsten Statistik im Jahre 2004 waren es weniger als 200 000 Versuchstiere in Tierversuchen. Das zeigt, dass wir hier wirklich sehr drastisch und sehr gut reduziert haben.
Unter diesen rund 200 000 Versuchstieren sind natürlich in erster Linie Ratten und Mäuse, nämlich rund 160 000, und unter anderem dann eben Meerschweinchen, Kaninchen et cetera, aber schon seit vielen Jahren null Menschenaffen. Daher verbieten wir also eine Praxis, die es ohnehin nicht mehr gibt, die ohnehin nicht mehr existiert. Auch weltweit hat sich diese Zahl reduziert, aber nicht so stark wie in Österreich. Österreich ist diesbezüglich wirklich ein Vorreiter.
Die Reduktion dieser Tierversuche in Österreich ist vor allem auch auf Grund einiger Bestrebungen erzielt worden. Das sind eben Verbesserungen der wissenschaftlichen Methoden, der Ersatz von Tierversuchen durch andere wissenschaftliche Methoden, die Ausschreibung von Staatspreisen et cetera. Das alles hat dazu geführt.
Lassen Sie mich noch eine allgemeine Bemerkung machen. Ich glaube, alle Tiere sollten in gleicher Art und Weise von Forschern mit Respekt und Rücksicht behandelt werden – ganz gleich, ob es sich um Ratten oder Primaten handelt. Und das Gewissen der Menschen ist wirklich auch eine sehr gute Garantie, vielleicht sogar eine bessere als jedes Gesetz.
Ich darf aber zu guter Letzt noch einen Abänderungsantrag einbringen, den ich kurz verlese:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Brinek, Krainer, Wittauer und Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage Bundesgesetz mit dem das Tierversuchsgesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
Ziffer 2 lautet:
„Dem § 20 wird folgender Abs. 6 angefügt:
,(6) 3 § Abs. 6, in der Fassung des BGBl. I Nr. XXXX/2005, tritt mit 1. Januar 2006 in Kraft.‘“
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Das soll also hinzugefügt werden.