Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 132. Sitzung / Seite 132

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Diese Bundesregierung unter Bundeskanzler Schüssel und Frau Bundesministerin Gehrer setzt also wieder einmal Maßstäbe – und diesmal, wie schon viele Male zuvor, im Umgang mit Tieren. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Auer ein­gebrachte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unter­stützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Kai Jan Krainer, Klaus Wittauer, Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage (993 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Tierversuchsgesetz geändert wird (1252 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Ziffer 2 lautet:

„Dem § 20 wird folgender Abs. 6 angefügt:

,(6) 3 § Abs. 6, in der Fassung des BGBl. I Nr. XXXX/2005, tritt mit 1. Januar 2006 in Kraft.‘“

Begründung

Dieser Antrag dient einer redaktionellen Korrektur.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Bayr. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


17.59.35

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wenn in der Realität in Österreich das letzt Mal im Jahre 1999 ein Menschenaffe für einen Tierversuch ge- beziehungsweise missbraucht wurde, ist es sehr erfreulich, dass das Gesetz jetzt auch die Praxis nachvollzieht.

Ich hoffe sehr, dass diese Novelle auch einen Anstoß auf internationaler Ebene geben kann, nämlich sowohl was das Verbot von Menschenaffen in Tierversuchen bedeutet als auch – und das ist mir ganz wichtig – was die Förderung von Ersatz- und Ergän­zungsmethoden zu Tierversuchen betrifft.

Die Europäische Gemeinschaft hat sich 1986 in einer Richtlinie ganz klar zur Reduk­tion der Tierversuche bekannt und dazu aufgefordert, die europäische Forschung zu koordinieren. Das ist wichtig, weil dann natürlich auch weniger Tierversuche vonnöten sind. Derzeit werden allerdings nach wie vor sowohl in staatlichen als auch in inter­nationalen Richtlinien zum Beispiel für die Zulassung von Arzneimitteln, Lebensmittel­zusatzstoffen, Kosmetika, Futtermittelzusätzen, Pflanzenschutzmitteln, Waschmittel, Chemikalien und vielem, vielem mehr Tierversuche gefordert.

 


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