Kärnten aus Anlass der 85. Wiederkehr des
Jahrestages der Volksabstimmung (1212 d.B.)
29. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage
(1187 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das
EU-Quellensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das
Umgründungssteuergesetz, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das Erbschafts- und
Schenkungssteuergesetz 1955, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das
Elektrizitätsabgabegesetz, die Bundesabgabenordnung, die Abgabenexekutionsordnung,
das Finanzstrafgesetz, das Alkoholsteuergesetz, das Tabakmonopolgesetz 1996,
das Zollrechts-Durchführungsgesetz und das Bundesgesetz über die Neuordnung
der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft
und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000)
geändert werden – Abgabenänderungsgesetz 2005 (AbgÄG 2005), und über
den
Antrag 705/A der Abgeordneten Marianne Hagenhofer,
Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Einkommensteuergesetz geändert wird (1213 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 28 und 29 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte.
20.27
Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Zeitkontingent meiner Fraktion ist so geschrumpft, dass ich eine Redezeit von 2 Minuten habe. Das heißt, eine stichwortartige Kurzfassung ist angebracht.
Erstens: Ausdruck der Freude darüber, dass wir das Abgabenänderungsgesetz heute einstimmig beschließen können. Dank an die anderen Fraktionen, dass sie bereit waren, hier an einem Konsens zu arbeiten. Ich bemühe mich als Ausschussobmann immer wieder, ein Klima zu erzeugen, in welchem konstruktive Vorschläge die faire Chance haben, auch akzeptiert zu werden, und daher freut es mich, dass wir heute hier letztlich einen Vierparteienkonsens in dritter Lesung haben werden.
Zweitens: Dank auch an die Mitarbeiter des Finanzministeriums, an den Generalsekretär, an seine Mitarbeiterinnen, die ebenfalls, obwohl sie mit einem emotionalen Engagement, würde ich beinahe sagen, jeden Beistrich verteidigt haben, letztlich doch die Sachargumente akzeptiert haben. Herrn Generalsekretär Dr. Quantschnigg und seinen Mitarbeitern herzlichen Dank dafür. Ich weiß, es ist nicht einfach, aber es ist letztlich ein schöner Konsens.
Drittens, in der Sache selbst: Hauptthema war das Umgründungssteuergesetz. Wir haben uns bemüht, da jenen schmalen Grat zu gehen, dass wir einerseits Missbräuche verhindern, andererseits aber nicht mit der Schrotflinte auch jene treffen, die wir gar nicht treffen wollen. Das war auch das Anliegen der Kollegen Matznetter und Kogler.
Ich glaube, dass dieser Konsens gelungen ist, und freue mich, dass wir heute einen einstimmigen Beschluss über dieses Abgabenänderungsgesetz haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
20.29