Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 72

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eingebracht im Zuge der Debatte über die Erklärung des Bundeskanzlers zum Thema „Österreichische EU-Präsidentschaft im 1. Halbjahr 2006 und Ergebnisse des Euro­päischen Rates vom 15./16.12.2005“

Gegen den Willen der großen Mehrheit der Bevölkerung werden derzeit in der Euro­päischen Union die Weichen für die Einführung gentechnisch veränderter Pflanzen in der Landwirtschaft gestellt, obwohl die Freisetzung gentechnisch veränderter Organis­men (GVO) mit unkalkulierbaren Risiken für Natur, Umwelt und Gesundheit verbunden ist.

Im Rahmen des neuen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes (Pro­grammplanungszeitraum 2007 – 2013), das drei Schwerpunkte enthält, soll ein Schwerpunkt „Landwirtschaft und Umwelt“ gesetzt werden. Die in diesem Schwerpunkt verfügbaren Maßnahmen sollen zur Erreichung von Umweltzielen genutzt werden und einen Beitrag leisten zur Umsetzung des Netzes Natura 2000 in der Land- und Forst­wirtschaft, zur Verpflichtung von Göteborg, den Rückgang der biologischen Vielfalt bis 2010 umzukehren, zu den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie, zu den Zielen des Kyoto-Protokolls und zur Begrenzung des Klimawandels. Bewirtschaftungssysteme mit hohem Naturschutzwert spielen eine wichtige Rolle bei der Erhaltung der Artenvielfalt und der Lebensräume sowie beim Landschaftsschutz und bei der Bodenqualität. In den meisten Mitgliedstaaten werden diese Bewirtschaftungssysteme auf 10 bis 30 % der Agrarflächen angewandt . Für Österreich hat das Agrarumweltprogramm (ÖPUL) eine besondere Bedeutung, denn es umfasst 89% der landwirtschaftlich genutzten Fläche und 78% der landwirtschaftlichen Betriebe nehmen an diesem Programm teil.

Der Einsatz transgener Pflanzen, der die Bodenfruchtbarkeit und Artenvielfalt gefährdet und zu einer Intensivierung mit Monokulturen und engen Fruchtfolgen führt, steht den genannten Zielen diametral gegenüber. Daher darf der Einsatz von gentechnisch verändertem Saatgut mit Fördergeldern aus den Agrarumweltprogrammen keinesfalls belohnt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,

1. auf EU-Ebene Initiativen zu setzen, dass die rechtlichen Voraussetzungen geschaf­fen werden, damit das Selbstbestimmungsrecht der gentechnikfreien Regionen im Rahmen der Koexistenzregelungen gesichert wird sowie

2. bei der Konzeption des neuen österreichischen Programms für umweltgerechte Land­wirtschaft (ÖPUL) 2007 bis 2013 den Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut als notwendige Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Programm fest­zuschreiben.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster am Wort ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Scheuch. 6 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


12.30.55

Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Meine


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