eingebracht im Zuge der Debatte über die
Erklärung des Bundeskanzlers zum Thema „Österreichische EU-Präsidentschaft im
1. Halbjahr 2006 und Ergebnisse des Europäischen Rates vom
15./16.12.2005“
Gegen den Willen der großen Mehrheit der
Bevölkerung werden derzeit in der Europäischen Union die Weichen für die
Einführung gentechnisch veränderter Pflanzen in der Landwirtschaft gestellt,
obwohl die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) mit
unkalkulierbaren Risiken für Natur, Umwelt und Gesundheit verbunden ist.
Im Rahmen des neuen Programms für die
Entwicklung des ländlichen Raumes (Programmplanungszeitraum 2007 – 2013),
das drei Schwerpunkte enthält, soll ein Schwerpunkt „Landwirtschaft und Umwelt“
gesetzt werden. Die in diesem Schwerpunkt verfügbaren Maßnahmen sollen zur
Erreichung von Umweltzielen genutzt werden und einen Beitrag leisten zur
Umsetzung des Netzes Natura 2000 in der Land- und Forstwirtschaft, zur
Verpflichtung von Göteborg, den Rückgang der biologischen Vielfalt bis 2010
umzukehren, zu den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie, zu den Zielen des
Kyoto-Protokolls und zur Begrenzung des Klimawandels. Bewirtschaftungssysteme
mit hohem Naturschutzwert spielen eine wichtige Rolle bei der Erhaltung der
Artenvielfalt und der Lebensräume sowie beim Landschaftsschutz und bei der
Bodenqualität. In den meisten Mitgliedstaaten werden diese
Bewirtschaftungssysteme auf 10 bis 30 % der Agrarflächen angewandt . Für
Österreich hat das Agrarumweltprogramm (ÖPUL) eine besondere Bedeutung, denn es
umfasst 89% der landwirtschaftlich genutzten Fläche und 78% der
landwirtschaftlichen Betriebe nehmen an diesem Programm teil.
Der Einsatz transgener Pflanzen, der die
Bodenfruchtbarkeit und Artenvielfalt gefährdet und zu einer Intensivierung mit
Monokulturen und engen Fruchtfolgen führt, steht den genannten Zielen diametral
gegenüber. Daher darf der Einsatz von gentechnisch verändertem Saatgut mit
Fördergeldern aus den Agrarumweltprogrammen keinesfalls belohnt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die zuständigen
Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,
1. auf EU-Ebene
Initiativen zu setzen, dass die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden,
damit das Selbstbestimmungsrecht der gentechnikfreien Regionen im Rahmen der
Koexistenzregelungen gesichert wird sowie
2. bei der
Konzeption des neuen österreichischen Programms für umweltgerechte Landwirtschaft
(ÖPUL) 2007 bis 2013 den Verzicht auf gentechnisch verändertes Saatgut als
notwendige Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Programm festzuschreiben.
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster am Wort ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Scheuch. 6 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
12.30
Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Meine