Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 76

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Daher möchten wir einen Entschließungsantrag einbringen, der den zuständigen Bundesminister auffordert, sich im Rat dafür einzusetzen, dass die Europäische Kom­mission einen neuen Richtlinienentwurf vorlegt, der die Dienstleistung im Binnen­markt regelt und den derzeitigen Entwurf zurückzieht.

Auch der Bundeskanzler hat am 24. Oktober erklärt: Das, was jetzt vorliegt, ist viel zu kompliziert, das müsste geändert werden. Wir wollen, dass eine Vollendung des Binnenmarktes durch Harmonisierung europäischer Standards erfolgt. Wir wollen, dass vor allem auch der Konsumentenschutz, das Gewerberecht und auch die kleinen KMUs gesichert und nicht mit einer Dienstleistungsrichtlinie in einen unsicheren Wett­bewerb getrieben werden. (Abg. Großruck: Wenn man die KMUs sichern will ...!)

Es gibt den Wirtschaftskrieg in Europa, nicht nur mit anderen Kontinenten, sondern auch unter den einzelnen Staaten, und da, so denke ich, kann es nicht Ansatz einer Europäischen Union sein, zu sagen: Das ist das Europa der Zukunft. Ich denke, das Europa der Zukunft muss Wohlstand, Wachstum, Einkommen und Sicherheit bieten, nicht nur in der Frage der Kriminalität, nicht nur in der Frage der militärischen Sicherheit, sondern vor allem Sicherheit im sozialen Europa.

Daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden wir es uns auch nicht nehmen lassen, das öffentlich aufzuzeigen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der von Herrn Abgeordnetem Verzetnitsch eingebrachte Entschließungsantrag wurde auf Grund seines Umfanges gemäß § 53 zur Verteilung gebracht, ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Verzetnitsch, Dr. Einem, Kolleginnen und Kollegen betreffend Liberalisierung bei Dienstleistungen nicht auf  Kosten der ArbeitnehmerInnen, der Klein- und Mittelbetriebe und der KonsumentInnen

eingebracht im Zuge der Debatte zur Erklärung des Bundeskanzlers zur öster­reichischen EU-Präsidentschaft im 1. Halbjahr 2006

Am 25. Februar 2004 legte die Europäische Kommission mit dem Dokument 2004/0001 (COD) einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt vor. Diese Richtlinie bedarf zu ihrer Beschlussfassung der qualifizierten Mehrheit im Rat und einer Mehrheit im Europäischen Parlament.

Gegenstand der Richtlinie ist der Versuch, die Erbringung von Dienstleistungen inner­halb der Europäischen Union grenzüberschreitend zu liberalisieren, allenfalls beste­hende Hindernisse, die der Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen im Wege stehen, zu beseitigen und dadurch den Binnenmarkt ein Stück weiter zu realisieren. Der Vorschlag versucht dieses Ziel durch Verankerung des Herkunftsland­prinzips zu erreichen. Ziel ist offenkundig, sowohl die Rechtskosten der Leistungs­erbringer zu reduzieren (sie müssen künftig nur noch die im Sitzland geltenden Regeln beachten), als auch auf der Empfängerseite die so genannten Input-Kosten der innerhalb der EU tätigen Unternehmen auf diese Weise zu reduzieren und dadurch Europas Wirtschaft wettbewerbsfähiger zu machen. Deshalb beruft sich die Kom­mission auch in der zusammenfassenden Erläuterung zu dem gegenständlichen Vor­haben auf die Zielsetzungen, die der Europäische Rat im Jahr 2000 in der so genannten „Lissabon-Strategie“ festgelegt hat.

 


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