Daher möchten wir einen Entschließungsantrag einbringen, der den zuständigen Bundesminister auffordert, sich im Rat dafür einzusetzen, dass die Europäische Kommission einen neuen Richtlinienentwurf vorlegt, der die Dienstleistung im Binnenmarkt regelt und den derzeitigen Entwurf zurückzieht.
Auch der Bundeskanzler hat am
24. Oktober erklärt: Das, was jetzt vorliegt, ist viel zu kompliziert, das
müsste geändert werden. Wir wollen, dass eine Vollendung des Binnenmarktes
durch Harmonisierung europäischer Standards erfolgt. Wir wollen, dass vor allem
auch der Konsumentenschutz, das Gewerberecht und auch die kleinen KMUs
gesichert und nicht mit einer Dienstleistungsrichtlinie in einen unsicheren
Wettbewerb getrieben werden. (Abg. Großruck: Wenn man die KMUs sichern
will ...!)
Es gibt den Wirtschaftskrieg in Europa, nicht nur mit anderen Kontinenten, sondern auch unter den einzelnen Staaten, und da, so denke ich, kann es nicht Ansatz einer Europäischen Union sein, zu sagen: Das ist das Europa der Zukunft. Ich denke, das Europa der Zukunft muss Wohlstand, Wachstum, Einkommen und Sicherheit bieten, nicht nur in der Frage der Kriminalität, nicht nur in der Frage der militärischen Sicherheit, sondern vor allem Sicherheit im sozialen Europa.
Daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden wir es uns auch nicht nehmen lassen, das öffentlich aufzuzeigen. (Beifall bei der SPÖ.)
12.42
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der von Herrn Abgeordnetem Verzetnitsch eingebrachte Entschließungsantrag wurde auf Grund seines Umfanges gemäß § 53 zur Verteilung gebracht, ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Verzetnitsch, Dr. Einem, Kolleginnen und Kollegen betreffend
Liberalisierung bei Dienstleistungen nicht auf Kosten der ArbeitnehmerInnen, der Klein- und Mittelbetriebe
und der KonsumentInnen
eingebracht
im Zuge der Debatte zur Erklärung des Bundeskanzlers zur österreichischen
EU-Präsidentschaft im 1. Halbjahr 2006
Am
25. Februar 2004 legte die Europäische Kommission mit dem Dokument
2004/0001 (COD) einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments
und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt vor. Diese Richtlinie bedarf
zu ihrer Beschlussfassung der qualifizierten Mehrheit im Rat und einer Mehrheit
im Europäischen Parlament.
Gegenstand
der Richtlinie ist der Versuch, die Erbringung von Dienstleistungen innerhalb
der Europäischen Union grenzüberschreitend zu liberalisieren, allenfalls bestehende
Hindernisse, die der Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen im
Wege stehen, zu beseitigen und dadurch den Binnenmarkt ein Stück weiter zu
realisieren. Der Vorschlag versucht dieses Ziel durch Verankerung des
Herkunftslandprinzips zu erreichen. Ziel ist offenkundig, sowohl die
Rechtskosten der Leistungserbringer zu reduzieren (sie müssen künftig nur noch
die im Sitzland geltenden Regeln beachten), als auch auf der Empfängerseite die
so genannten Input-Kosten der innerhalb der EU tätigen Unternehmen auf diese
Weise zu reduzieren und dadurch Europas Wirtschaft wettbewerbsfähiger zu
machen. Deshalb beruft sich die Kommission auch in der zusammenfassenden
Erläuterung zu dem gegenständlichen Vorhaben auf die Zielsetzungen, die der
Europäische Rat im Jahr 2000 in der so genannten „Lissabon-Strategie“
festgelegt hat.