Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 146

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Zuständigkeit mehr sehen – außer Sie stimmen unserem Entschließungsantrag, der eingebracht wird, zu.

Nicht ohne Grund, Herr Klubobmann Molterer, hat der Bundesrat mit Stimmenmehrheit und mit Unterstützung von drei Abgeordneten einer Regierungspartei dieses Vorhaben gestoppt, und nicht ohne Grund erteilten Ihnen die Stellungnahmen, die erst durch das Begutachtungsverfahren des Bundesrates ermöglicht wurden – Sie haben es ja verhindert – vernichtende Absagen, nämlich die Wirtschaftskammer, die Industriellen­vereinigung, der Katholische Familienbund. (Abg. Steibl: Der Katholische Familien-verband!) Es sind dies sehr wohl keine Institutionen, die uns nahe stehen, aber sie alle kritisieren Ihren Kunstgriff. Sie alle beeinspruchen die minimale Transparenz, die hohen Kosten, die unwahrscheinlich geringe Notwendigkeit der Auslagerung dieser Hoheitsaufgaben.

Ich kann nur eines sagen: Was treibt Sie zu dieser Eile, Frau Ministerin? – Beant­worten Sie mir doch diese Fragen! – Was ist Ihnen da so wichtig, dass das so schnell geht? Was macht es so eilig, dass das wirklich so schnell durchgezogen werden muss? (Abg. Steibl: Das Christkind kommt! Deshalb ist es so eilig!) Und: Was haben Sie da zu verbergen?

Wir sagen nein zur „Familie & Beruf Management GmbH“, und ich bitte Sie: Nehmen Sie sich ein Beispiel an Ihren Kollegen im österreichischen Bundesrat und tun Sie es auch! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.19


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Höllerer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.20.28

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Wir haben nun wieder diese Gesetzesmaterie bezüglich einer „Familie & Beruf Management GmbH“ zu einem Beharrungsbeschluss vorliegen. Ich habe mir auch die Begründung für den Einspruch, die von Oppositionsseite vorgelegt wurde, eingehend angeschaut. Nicht nur, dass die Formulierung etwas eigenartig anmutet, insbesondere in dem Bereich, in dem es darum geht, dass die parlamentarische Kontrolle bezweifelt wird und – in Klammern – festgehalten wird, dass Abgeordnete keine mündlichen und schriftlichen Anfragen stellen können, nein, es wird auch behauptet, dass die Kern­kompetenzen des Bundesministeriums ausgelagert werden. Sie alle wissen aber, wenn Sie diese Gesetzesmaterie gelesen haben, dass es um eine Vernetzungs- und Koor­dinationsstelle geht, die hier geschaffen wird und die zur Umsetzung der Maßnahmen, zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen wird.

Sie wissen natürlich auch, dass es darum geht, gerade diese Materien, die sich mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf befassen und die in den Ministerien in ver­schiedenen Abteilungen verteilt und sehr punktuell ausgerichtet sind, zu einem Kompetenzzentrum zusammenzuführen, um auch mehr Effizienz in diesem Bereich zu erreichen.

Es sind auch die Aufgaben dieser „Familie & Beruf Management GmbH“ ganz genau definiert. Es geht darum, bewährte Maßnahmen wie die Auditierung und auch die Förderung von innovativen Kinderbetreuungsplätzen fortzuführen, und vor allem auch darum, dass es eine Zusammenarbeit von Unternehmen und Sozialpartnern gibt und dass genau dieses Zusammenwirken sehr forciert werden soll, um auch neue Modelle, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen, zu schaffen.

Wenn Sie behaupten, dass der Rechnungshof nur begrenzte Kontrollmöglichkeiten hat, dann wissen Sie auch, dass das unrichtig ist, denn die FBG ist eine hundertprozentige


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