Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 24

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Sehr geehrte Damen und Herren! Der ungeteilte Anspruch behinderter Menschen auf ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Leben stellt ein wesentliches Fundament unserer Sozialpolitik dar. Durch zielgerichtete Maßnahmen dieser Bundesregierung, vor allem seitens unseres Ressorts, des Sozialministeriums, ist es uns in den letzten Jahren gelungen, diesbezüglich endlich einen gesellschaftspolitischen Paradigmen­wechsel in Österreich herbeizuführen: Menschen mit Behinderungen werden zuneh­mend nicht mehr als Bittsteller und Almosenempfänger betrachtet, sondern vielmehr als Bürger und Konsumenten mit besonderen Bedürfnissen, als Menschen, die beson­dere Stärken haben und diese selbstverständlich auch einsetzen. Diese Menschen haben ein legitimes Recht auf eine selbstbestimmte Lebensführung, sind also eine Personengruppe, die unsere Gesellschaft insgesamt bereichert und für die Arbeitswelt einen hohen Nutzen bringt.

Ich hatte gestern Gelegenheit, in der Wirtschaftskammer Österreich eine gemeinsame Veranstaltung der Sozialpartner, also des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und der Wirtschaftskammer Österreich, zu besuchen, eine Veranstaltung, die unter dem Titel „barrierefrei arbeiten“, lief – etwas, was ja ganz im Sinne des Behinderten­gleich­stellungsgesetzes ist –, und ich muss sagen: Ich war von dieser Veranstaltung wirklich sehr angetan.

Ziel ist es, mehr Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben zu integrieren, etwas, was ja auch mit der „Behindertenmilliarde“ und der Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderung im Jahre 2001 in Österreich in Angriff genommen und durchgeführt wurde. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Im Jahre 2000 sind bessere Zeiten für Menschen mit Behinderungen angebrochen, und es sind in erster Linie zielgerichtete Taten für die Behindertenpolitik in Österreich gesetzt worden, etwas also, was diese unsere Politik prägt.

Mit diesem Gesetzeswerk wird Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen eine klare Absage erteilt, und zwar egal, wo so etwas passiert: im privaten oder öffent­lichen Bereich, in der Arbeitswelt oder woanders. Mehr Barrierefreiheit wird es künftig für diese Menschen geben.

Diese vom Bundesministerium für Soziales, Generationen und Konsumentenschutz – in enger Zusammenarbeit mit den früher schon erwähnten Behindertenverbänden so­wie mit den Sozialpartnern – erarbeiteten Grundlagen, ebenso die hier im Parlament beschlossenen Vorlagen stellen sozusagen ein ganzes Paket zur Verbesserung der Situation dieser Menschen dar. Erwähnen darf ich in diesem Zusammenhang auch die Anerkennung der und die Übersetzung in Gebärdensprache hier im Hohen Hause. (Der Redner weist in Richtung der die Debatte übersetzenden Gebärdendolmet­scherin.)

Was diesbezügliche EU-Standards sowie die EU-Richtlinie hinsichtlich Beschäftigung und Beruf, sozusagen die Messlatte für das österreichische Behinderten­gleichbehand­lungsgesetz, betrifft, ebenso ähnliche gesetzliche Regelungen sowohl in einem euro­päischen als auch internationalen Vergleich – Deutschland, Frankreich, Schweiz, Ungarn, Belgien, USA –, kann unser Behindertengleichstellungsgesetz als eines der umfassendsten Gesetze bezeichnet werden, ein Gesetz also von einer Qualität, mit der Österreich im europäischen Spitzenfeld liegt.

Zur Veranschaulichung darf ich das Behindertengleichstellungsgesetz Deutschlands, das am 1. Mai 2002 in Kraft getreten ist, anführen, ein Gesetz, in dem keine Rechts­folgen, keine Zumutbarkeitsprüfungen vorgesehen sind; überdies gilt diese gesetzliche Regelung in Deutschland lediglich für die öffentliche Verwaltung. Ein ausgeweiteter


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