Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 25

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Diskriminierungsschutz auf Angehörige ist in diesem deutschen Gesetz gleichfalls nicht enthalten.

In der Schweiz, in Frankreich und in Ungarn gibt es diesen Angehörigenschutz, wie er im österreichischen Gesetz enthalten ist, nicht. Und in den USA, das ja sozusagen als Vorbildland in Behindertenfragen gilt, ist diesbezüglich lediglich eine Übergangs­regelung bis zum Jahre 2020 vorgesehen.

Das österreichische Behindertengleichstellungsgesetz garantiert einen Diskrimi­nie­rungsschutz für alle Lebensbereiche und ist daher europaweit als einzigartig zu bezeichnen.

Meine Damen und Herren, hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang auch auf das Gleichstellungspaket und die dadurch erzielten Verbesserungen im Behinderten­einstellungsgesetz, ebenso auf den nunmehr verankerten Diskriminierungsschutz bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen. Hinweisen möchte ich weiters auf die Fest­setzung des Entgeltes, auf die Gewährung freiwilliger Sozialleistungen, die ja kein Entgelt darstellen, auf die zahlreichen Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung, auf Umschulungen zu einem beruflichen Aufstieg, auf die Möglichkeiten zu Beförderungen sowie auf den Zugang zu selbständiger Arbeit.

Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Gesetz stellt einen wichtigen Schritt in Rich­tung mehr Barrierefreiheit für all diese Menschen dar. Was Neubauten und Verkehrs­anlagen betrifft, hat dieses Gesetz sofortige Wirksamkeit. Investitionssummen in Bezug auf Barrierefreiheit sind in einem Rahmen von 1 bis 3 Prozent der Summe des gesamten Bauvorhabens vorzusehen. Seitens des Bundes wird ein Etappenplan zum Abbau von Barrieren erstellt; Maßnahmen in diese Richtung werden so rasch wie möglich umgesetzt werden. Für bestehende Gebäude ist diesbezüglich eine Über­gangsregelung von maximal zehn Jahren vorgesehen.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang noch einmal an die Bedeutung von mehr Barrierefreiheit, nützt diese doch 24 000 Menschen im Rollstuhl, 70 000 Menschen mit Beinbruch jährlich, 350 000 Menschen im Kinderwagen, 480 000 Menschen mit Bewe­gungsbeeinträchtigungen und 3,1 Millionen mit Sehbeeinträchtigungen. Diese notwen­digen Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit werden aber auch zu einem verstärkten Investitionsschub für die Wirtschaft und letztlich zur Schaffung vieler Arbeitsplätze führen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ersten Berechnungen zufolge können vor allem im Bau- und Baunebengewerbe bis zu 10 000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Aber auch andere Wirtschaftsbereiche, wie zum Beispiel der Tourismus, profitieren sehr davon, denn 64 Prozent der Men­schen mit Behinderungen haben Bedarf an einem barrierefreien Urlaub – das zeigt eine Studie zum Thema „Qualitätskriterien im Tourismus“ aus dem Jahr 2002 –, und vor allem die bessere Zugänglichkeit zur Gastronomie und zu Geschäftslokalen – 70 Prozent sind derzeit noch nicht barrierefrei, es ist noch einiges zu tun – schafft ein neues Kundenpotential. Wenn man bedenkt, dass 29,9 Prozent der österreichischen Bevölkerung zumindest eine Behinderung haben, ist das schon enorm. Um dieses Ziel möglichst rasch und um ein möglichst hohes Maß an Barrierefreiheit zu erreichen, sieht unser Ressort auch Förderungen von 50 Prozent bis zu 50 000 € vor.

Ich werde in Zukunft diesen Prozess auch aktiv begleiten und freue mich, dass wir mit der Bestellung des neuen Bundesbehindertenanwalts, mit Herrn Vizekanzler Bundes­minister außer Dienst Herbert Haupt hier einen wichtigen Mitstreiter für Rechte von Menschen mit Behinderungen gewonnen haben. Dieser wird in Zukunft für die Beratung und Unterstützung von Personen, die sich im Sinne des auf Bundesebene beschlossenen Behinderteneinstellungsgesetzes diskriminiert fühlen, zuständig sein.

 


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