Auszeit oder von so genannten Krankenstandsvertretungen. Diese werden finanziell durch einen Unterstützungsfonds abgedeckt.
Beim Aufenthaltsgesetz wurde Rechtsklarheit betreffend freiheitsbeschränkende Maßnahmen geschaffen, was dem Schutz der Betroffenen, aber auch dem der anderen Heimbewohner und dem des Pflegepersonals dient.
Durch die Behindertenmilliarden wurden 7 000 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen geschaffen oder abgesichert; die Investitionsförderungen in Betrieben zur Verbesserung der Zugänglichkeit wurden verlängert. Auch die Förderung des Behindertensports sei hier erwähnt.
Einiges wurde schon über das Behindertengleichstellungsgesetz gesagt. Darin wurden Weichen für einen barrierefreien Zugang zu Gebäuden und zu Verkehrsmitteln gestellt. Das Diskriminierungs- und Belästigungsverbot bietet gleiche Chancen für Menschen mit Behinderungen, wobei das Diskriminierungsverbot ebenso für Angehörige gilt. Dabei sind Schadenersatzansprüche gesichert.
Die Gleichstellung in der Arbeitswelt, ein weisungsfreier Bundesbehindertenanwalt – und an dieser Stelle sei mir gestattet, Herbert Haupt alles Gute für seine zukünftige Tätigkeit zu wünschen –, aber auch die Möglichkeit eines Schlichtungsverfahrens mit Klagemöglichkeiten bieten einen umfassenden Rechtsschutz.
Besonders hervorheben möchte ich die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz, wodurch Menschen mit hohem Pflege- und Assistenzbedarf auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen und Erfolg haben können. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Sie sehen, vieles ist in den letzten Jahren geschehen. Aber vieles gibt es auch noch zu tun. Dass in der Umsetzung nicht alles optimal läuft, hat mit handelnden Personen, oft auch mit uns selbst zu tun. Ich erzähle Ihnen ein Beispiel:
In einem Betrieb gibt es einen sozial sehr engagierten Bereichsleiter, der immer wieder Menschen mit Behinderungen auf gestützten Arbeitsplätzen einstellt und auch für Projekte offen ist, wie zum Beispiel Projekte mit der „Lebenshilfe“ oder mit „pro mente“.
Der Betriebsrat wurde nach einigen Monaten damit
konfrontiert, dass sich bemühte Mitarbeiter überfordert fühlen. Diese wurden
weder vorbereitet auf den Umgang mit ihren behinderten Kolleginnen und Kollegen – noch gab es für ihre Anliegen ein offenes
Ohr in der Führungsebene. Es ging darum, dass sie nichts falsch machen wollten.
Zwei Mitarbeiter waren ganz konkret für Arbeitsanleitung zuständig und wussten
nicht, was sie an Leistung einfordern konnten beziehungsweise wie sie mit Widerstand
von Kolleginnen oder Kollegen umgehen sollten. – Der Betriebsrat wandte
sich an mich, und ich konnte mit dem Bundessozialamt und deren Fachleuten ein
Fortbildungsseminar für diese Kolleginnen und Kollegen auf die Beine stellen.
Meine Damen und Herren, Sie werden sich jetzt vielleicht fragen: Warum erzählt sie uns das? Ich möchte Ihnen damit vermitteln, dass wir in der Politik durch die Gesetze nur Rahmenbedingungen schaffen können. Echte Integration ist aber nur dann möglich, wenn nicht nur die Situation der behinderten Menschen, sondern auch der Menschen um sie herum beachtet wird! Sind diese unsicher, weil sie nie mit behinderten Menschen zu tun hatten, oder sind sie vielleicht überfordert, können guter Wille und Bemühen trotzdem zum Krampf werden – und bis hin zu Aggressionen führen.
Deshalb ist es gerade in diesem Bereich für uns alle sehr wichtig, zu beruhigen, zu unterstützen und alle Betroffenen mit ihren Gefühlen und Anliegen ernst zu nehmen!