Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 46

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Deshalb unser Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde betreffend Vorsorge gegen unverantwortliches Rasen („wenigstens 160 muss 160 bleiben!“)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Vorschlag für eine Änderung von § 30a des Führerscheingesetzes (Vormerksystem) zuzuleiten, mit der die Überschreitung von Tempo 160 als zusätzliches Vormerkdelikt ins Vormerk­system aufgenommen wird. Diese Bestimmung soll spätestens mit Beginn etwaiger Tempo-160-Tests in Kraft treten. (Abg. Großruck: Die Autofahrer werden es Ihnen danken, diesen Antrag!)

*****

Herr Kollege aus Grieskirchen, ganz einfach: Der Herr Minister, der Herr Vizekanzler hat immer gesagt: 160 soll 160 bleiben! – Wir sagen: 130 soll 130 bleiben! Und damit wenigstens bei den Tests die 160 tatsächlich 160 bleiben, sollte man das Vormerk­system dafür heranziehen. Das ist doch eine nahe liegende Sache, aber leider greifen Sie nicht zu diesem Instrument, leider stellt für Sie überhöhte Geschwindigkeit nach wie vor ein Kavaliersdelikt dar.

Für uns ist da dringender Maßnahmenbedarf gegeben, für uns ist das eine Auf­forderung, endlich etwas zu tun, damit nicht jede Woche eine ganze Familie auf Österreichs Straßen stirbt! Denken Sie bitte daran! (Beifall bei den Grünen.)

Denken Sie auch daran, dass die Autobahnen bei uns gar nicht darauf ausgelegt sind! Denken Sie daran, dass zum Beispiel auf dieser Teststrecke in der Nacht ein Tempolimit von 110 km/h vorgeschrieben ist! Ein 110 km/h-Limit in der Nacht auf dieser Teststrecke in Kärnten – und untertags soll das auf 160 km/h „flexibilisiert werden“, wie Sie sagen! Das ist doch widersinnig! (Zwischenruf des Abg. Wattaul.)

Herr Kollege Wattaul, Sie wissen genau, dass LKW dort auch unterwegs sind. LKW fahren laut Vorschrift mit maximal Tempo 80. Was wird denn da passieren, denn das LKW-Überholen ist dort nicht verboten, sondern erlaubt? – Jetzt überholt ein 90 km/h fahrender LKW einen 80 km/h fahrenden – und hinten kommt ein PKW mit 160 km/h daher. Na das schaue ich mir an! Das schaue ich mir an! (Abg. Scheibner: Wenn er nur 10 km/h schneller fährt, darf er nicht überholen!)

Deshalb ist ja auch in einem Gutachten bei solchen großen Geschwindigkeits­unter­schieden empfohlen worden, dort ein LKW-Überholverbot zu verordnen. Natürlich läuft die Wirtschaft dagegen Sturm; das wäre für sie eine Verschlechterung. – Ich befürchte nun, dass diese Teststrecke mit Tempo 160, dass dieser Versuch dazu führen wird, dass die andere Variante, nämlich die Erhöhung von LKW-Tempolimits sozusagen schlagend wird, dass LKW dann womöglich auch noch schneller fahren dürfen, nur damit PKW mit ihren 160 km/h-Rasereien eine Minute an Fahrzeit gewinnen!

Ich meine, das ist völlig grotesk, Herr Kollege. Völlig grotesk! (Beifall bei den Grünen.)

Kärnten ist ja leider nicht zum ersten Mal Schauplatz einer Diskussion über Tempo­limits, und nicht umsonst hat dieses Kärntner Problem der Tempolimits schon die ganze Republik beschäftigt; nicht nur jetzt, wo es um Tempo 160 geht, sondern auch schon 1994, als es um die Einhaltung von 50 km/h im Ortsgebiet gegangen ist. (Abg.


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