Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 47

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Scheibner: Und das finden Sie in Ordnung, dass jemand schnell fährt im Ortsgebiet? Absichtlich!)

Ich erinnere Sie: St. Kanzian war auch der Anlass für einen Slowenen, zu versuchen, sein Recht auf eine Beschilderung mit zweisprachigen Ortstafeln durchzusetzen. Dieser Herr, ein Rechtsanwalt, hat eine Geschwindigkeitsübertretung begehen müs­sen. Auf Empfehlung des Herrn Präsidenten Khol ist er 65 km/h gefahren, damit er eine Strafverfügung erhält, gegen die er ankämpfen kann, damit endlich auch die Ortstafelfrage bei den obersten Gerichtshöfen in Österreich anhängig wird.

Das ist die Crux der Entwicklung in Kärnten, die wir auch am Beispiel der Ortstafeln nach wie vor verfolgen müssen, wo nach wie vor Rechtsstaat nicht Rechtsstaat ist. Wir aber wollen rechtsstaatliche Verhältnisse, wir wollen Verhältnisse haben, die voraus­setzen, dass die Bevölkerung Vertrauen in staatliche Schutzaktionen haben kann, Verhältnisse, die den Schutz der Volks- und Minderheitenrechte und auch den Schutz der Menschenleben gewährleisten. Darum geht es uns insgesamt! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Deshalb darf man zu schnell fahren im Ortsgebiet?)

Herr Staatssekretär Mainoni beziehungsweise Herr Staatssekretär Kukacka, ich würde Sie in Vertretung des Herrn Ministers gerne ersuchen, auf dieses Problem einzugehen, zumal heute hier ja auch über die Rechtsstaatswahrung in Österreich, über die Rechts­kultur in Österreich im Zusammenhang mit Minderheitenrechten, im Zusammenhang auch insgesamt mit Menschenrechten diskutiert werden soll. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

10.32


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneter Dr. Moser eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freun­de betreffend Vorsorge gegen unverantwortliches Rasen („wenigstens 160 muss 160 bleiben!“) ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde betreffend Vorsorge gegen unverantwortliches Rasen („wenigstens 160 muss 160 bleiben!“)

eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 757/A der Abgeordneten Klaus Wittauer, Dipl.-Ing. Hannes Missethon, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (9. FSG-Novelle) (1274 d.B.)

In der Debatte über Tempo 160 wurde von Vizekanzler Gorbach und vielen anderen Befürwortern dieses verantwortungslosen Anschlags auf Verkehrssicherheit, Gesund­heit und Umwelt wiederholt behauptet: „160 muss 160 bleiben“. Real kann davon jedoch keine Rede sein, wie nicht zuletzt der vorliegende Antrag von ÖVP und BZÖ beweist, der keineswegs ab 160 km/h, sondern erst jenseits von 180 km/h ernsthafte Konsequenzen vorsieht.

Es ist zudem nicht nachvollziehbar, warum Tempo 160 – wie vom BMVIT in einer steuerfinanzierten Inseratenkampagne behauptet – mehr Verkehrssicherheit bringen soll, zugleich aber – siehe die Begründung des ÖVP-BZÖ-Antrags – Tempo 180 „sinn­loses Rasen“ darstellt. Da fast 40 Prozent der Unfalltoten (das sind über 270 Tote!), viele davon unschuldige Beteiligte, auf das Konto von Schnellfahren gehen, ist ein so unseriöser Umgang mit dem Thema Rasen völlig fehl am Platz. Die Regierungs­parteien setzen mit dem Thema „Tempo 160“ und diesem Antrag aber nur ihre


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