Scheibner: Und das finden
Sie in Ordnung, dass jemand schnell fährt im Ortsgebiet? Absichtlich!)
Ich erinnere Sie: St. Kanzian war auch der Anlass für einen Slowenen, zu versuchen, sein Recht auf eine Beschilderung mit zweisprachigen Ortstafeln durchzusetzen. Dieser Herr, ein Rechtsanwalt, hat eine Geschwindigkeitsübertretung begehen müssen. Auf Empfehlung des Herrn Präsidenten Khol ist er 65 km/h gefahren, damit er eine Strafverfügung erhält, gegen die er ankämpfen kann, damit endlich auch die Ortstafelfrage bei den obersten Gerichtshöfen in Österreich anhängig wird.
Das ist die Crux der Entwicklung in Kärnten, die wir auch am Beispiel der Ortstafeln nach wie vor verfolgen müssen, wo nach wie vor Rechtsstaat nicht Rechtsstaat ist. Wir aber wollen rechtsstaatliche Verhältnisse, wir wollen Verhältnisse haben, die voraussetzen, dass die Bevölkerung Vertrauen in staatliche Schutzaktionen haben kann, Verhältnisse, die den Schutz der Volks- und Minderheitenrechte und auch den Schutz der Menschenleben gewährleisten. Darum geht es uns insgesamt! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Deshalb darf man zu schnell fahren im Ortsgebiet?)
Herr Staatssekretär Mainoni beziehungsweise Herr Staatssekretär Kukacka, ich würde Sie in Vertretung des Herrn Ministers gerne ersuchen, auf dieses Problem einzugehen, zumal heute hier ja auch über die Rechtsstaatswahrung in Österreich, über die Rechtskultur in Österreich im Zusammenhang mit Minderheitenrechten, im Zusammenhang auch insgesamt mit Menschenrechten diskutiert werden soll. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
10.32
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneter Dr. Moser eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde betreffend Vorsorge gegen unverantwortliches Rasen („wenigstens 160 muss 160 bleiben!“) ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde betreffend Vorsorge gegen
unverantwortliches Rasen („wenigstens 160 muss 160 bleiben!“)
eingebracht im Zuge
der Debatte über Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 757/A der
Abgeordneten Klaus Wittauer, Dipl.-Ing. Hannes Missethon, Kolleginnen und
Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert
wird (9. FSG-Novelle) (1274 d.B.)
In der Debatte über
Tempo 160 wurde von Vizekanzler Gorbach und vielen anderen Befürwortern
dieses verantwortungslosen Anschlags auf Verkehrssicherheit, Gesundheit und
Umwelt wiederholt behauptet: „160 muss 160 bleiben“. Real kann davon jedoch
keine Rede sein, wie nicht zuletzt der vorliegende Antrag von ÖVP und BZÖ beweist,
der keineswegs ab 160 km/h, sondern erst jenseits von 180 km/h
ernsthafte Konsequenzen vorsieht.
Es ist zudem nicht nachvollziehbar, warum Tempo 160 – wie vom BMVIT in einer steuerfinanzierten Inseratenkampagne behauptet – mehr Verkehrssicherheit bringen soll, zugleich aber – siehe die Begründung des ÖVP-BZÖ-Antrags – Tempo 180 „sinnloses Rasen“ darstellt. Da fast 40 Prozent der Unfalltoten (das sind über 270 Tote!), viele davon unschuldige Beteiligte, auf das Konto von Schnellfahren gehen, ist ein so unseriöser Umgang mit dem Thema Rasen völlig fehl am Platz. Die Regierungsparteien setzen mit dem Thema „Tempo 160“ und diesem Antrag aber nur ihre