nicht durch Herrn Dr. Wolfgang Köstler, sondern durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie erfolgen soll und wird.
Herr Dr. Köstler hat über Jahre hinweg bewiesen, dass seine Kompetenz unzureichend und seine persönliche Integrität nicht gegeben ist, geschätzte Damen und Herren. Wenn Sie in einer Veröffentlichung lesen Prof. Dr. med. Dr. h.c. Wolfgang Köstler, dann ist genau dieser Herr Dr. Köstler gemeint, ein praktischer Arzt, der seinen Professorentitel in Weißrussland erworben hat und sich hier den wissenschaftlichen Touch geben will.
Herr Dr. Köstler geht, wie ich meine, anmaßend vor, wenn ein Fliegerarzt beispielsweise aus dem Mühlviertel nach Ort im Innkreis übersiedelt und Herr Dr. Köstler feststellt, dass dort kein Bedarf an einem Fliegerarzt ist.
Es ist, wie ich meine, dringend erforderlich, auch Regelungen dafür zu finden und festzulegen, wie man Fliegerarzt wird. Das ist nirgends festgeschrieben, das ist nirgends festgemacht, dafür gibt es keine Bestimmungen, sondern es ist die Gnade des Herrn Dr. Köstler, die maßgeblich dafür ist, ob jemand Fliegerarzt sein kann oder nicht.
Eine Voraussetzung ist möglicherweise ein Seminar im Zürserhof um rund 1 300 € exklusive Nächtigung und Verpflegung, wobei die Inhalte dieser Seminare zumindest hinterfragenswert erscheinen.
Die fachliche Kompetenz – geschätzte Damen und Herren, deswegen bin ich froh, dass die Autorisierung dieser Medical Center über das Ministerium erfolgt – ist auch zu hinterfragen, wenn es beispielsweise einen Flugschüler gibt, der sich von Herrn Dr. Köstler untersuchen lässt, um die Fliegerschule besuchen, das Fliegen erlernen zu können.
Dann kommt es zu einem Zahlungsverzug im Zuge der Ausbildung, wo in bestimmten Abständen eben hiefür Geld zu entrichten ist. Es kommt letztlich zu einer Klage, und der Sachwalter des Flugschülers stellt dann fest, dass die Bezahlung nicht erfolgen wird – trotz der Untersuchung, die durch Herrn Dr. Köstler stattgefunden hat.
Ich finde es anmaßend, geschätzte Damen und Herren, wenn bei einer Versammlung der Wiener Ärztekammer Herr Dr. Köstler einen Misstrauensantrag gegen den Finanzreferenten einbringt und im Zuge des Schlichtungsgespräches dann diesem Finanzreferenten der Wiener Ärztekammer das Angebot macht – und das war noch vor der Ausschusssitzung, wo wir diese LFG-Novelle beschlossen haben –, einen Gebietsschutz für Wien für die Errichtung eines Medical Centers zu machen.
Ich finde es anmaßend, wenn es eine eigene Köstler’sche Übersetzung die JAR-FCL betreffend gibt. Kollege Regler hat die Ausnahmen, die nicht durch die JAR-FCL erfasst sind, erwähnt: Ballonfahrer, Segelflieger, Hänge- und Paragleiter. In der Köstler’schen Übersetzung der JAR-FCL waren plötzlich die Segelflieger enthalten. Es hat dann das unsittliche Angebot an den Aero-Club gegeben, die Verwaltung dieser Scheine, also diese Verwaltungsaufgabe durch die ACG, durch Herrn Dr. Köstler zu übernehmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Köstler spielt Räuber und Gendarm zugleich. Er ist der, der als flugmedizinischer Sachverständiger Gutachten ausstellt und dann als Oberfliegerarzt, wie er meint, seine Kollegen überprüft. Ältere Piloten wurden auch dann, wenn sie ein positives Flugtauglichkeitsgutachten in Händen hatten, von Herrn Dr. Köstler nach Wien beordert, damit er noch einmal die Flugtauglichkeit feststellt. Verbunden war das im Normalfall mit dem Überreichen einer Liste von neun bis zehn Fachärzten, die nochmals eine Untersuchung durchführen mussten. Ich spreche hier die Kosten nicht an.