Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 109

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Ich hoffe, dass meine Nachredner in dieser sachlichen Art und Weise fortfahren und nicht wieder polemisieren, wie wir das bisher gehört haben. (Beifall bei der ÖVP.)

14.18


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. Ich erteile es ihm. (Abg. Mag. Regler – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Gaßner –: Bleib sachlich!)

 


14.18.56

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Wieso so weinen nach Sachlichkeit? Wir sind sachlich, nur sollten wir die Sache endlich einmal angehen. – Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Finanzminister! Herr Staatssekretär! Ich habe leider zu wenig Zeit, um das wirklich auszuwälzen, aber folgende drei Punkte ganz kurz:

Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern in Wien hat festgestellt, wenn ein Verein satzungsgemäß Zuwendungen verwendet, dann ist das schenkungssteuerfrei. Der Finanzminister hat dasselbe in seiner Anfragebeantwortung wiederholt. – Gut, soll so sein. In den Satzungen des „Vereins zur Förderung der New Economy“ waren allerdings die Errichtung und der Betrieb einer Homepage nur bis Ende 2001 enthalten. 2002 wurde dieser Vereinszweck gestrichen. 2002 ist allerdings die Homepage in Betrieb gegangen. Das heißt also, dass ab 2002 die Schenkungssteuerpflicht gegeben ist oder gegeben sein müsste, wenn es nach den Satzungen geht.

Sehr geehrte Damen und Herren vor allem von den Regierungsparteien: Es ist aller­dings keine Schenkungssteuer bezahlt worden, obwohl sowohl derjenige, der zahlt, als auch derjenige, der empfängt, dazu verpflichtet sind. Eine interessante offene Frage. – So viel jedenfalls zu Ihrer „Sachlichkeit“.

Der Herr Finanzminister hat in seinen Ausführungen erwähnt, dass er durch die Reform der Finanzämter einiges geschafft hätte und auch den so genannten Unab­hängigen Finanzsenat eingeführt hat. – In der Tat: ein interessantes Instrument, Herr Finanzminister, denn genau dieser Unabhängige Finanzsenat in Linz hat sich in einem absolut vergleichbaren Fall genau gegen Ihre Darstellung in Ihrer Anfragebeant­wortung ausgesprochen. In diesem Fall ist es gleichfalls darum gegangen, ob Gelder satzungsgemäß verwendet wurden. Der Berufungswerber hat Berufung eingelegt, und der Entscheid des Unabhängigen Finanzsenates lautete – ich darf zitieren –:

„Tatsächlich kann es auf die Satzung nicht ankommen, denn dann hätten es Vereine und Kapitalgesellschaften in der Hand, den Umfang ihrer Steuerpflicht beliebig zu bestimmen (dazu Doralt, ...)“ – Das sagt der Unabhängige Finanzsenat. Und er sagt dann weiter:

„Der Unabhängige Finanzsenat schließt sich der Rechtsansicht Doralts, wonach es bei der Beurteilung der Schenkungssteuerpflicht tatsächlich auf die Satzung der zuwen­denden Kapitalgesellschaft nicht ankommen kann, an, sodass der Hinweis der Berufungswerberin auf die parlamentarische Anfragebeantwortung des Bundesminis­ters für Finanzen vom 10. Oktober 2003 ... ins Leere geht.“ – Also eine unabhängige Entscheidung eines Finanzamtes, Herr Finanzminister!

Und ein Letztes: Sie, Herr Finanzminister, haben mir im Ausschuss betreffend Ihre Einkommensteuerpflicht und Erklärung Ihrer Werbungskosten gesagt, dass Sie nicht verpflichtet seien, das zu sagen, das unterliege dem Steuergeheimnis.

Herr Finanzminister! Wenn alles okay ist, warum versteckt sich der Finanzminister der Republik Österreich hinter dem Steuergeheimnis? Eine ganz einfache Frage, die Sie beantworten sollten! (Beifall bei der SPÖ.)

14.22

 


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