Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 110

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Finz. – Bitte.

 


14.22.43

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr verehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Sehr verehrter Herr Minister! Hohes Haus! Mir wurde diese Angelegenheit am 20. Juni 2003 vom Herrn Finanzminister Grasser weisungsfrei übertragen. Diese Weisungsfreiheit hätte sich schon allein aus den Befangenheitsbestimmungen ergeben. Also ich war dazu verpflichtet, weisungsfrei zu handeln.

Nachdem am 23. und 24. Juni 2003 zwei Auskunftsersuchen vorlagen und für diese Auskunftsersuchen eine relativ kurze Beantwortungsfrist gegeben war, nämlich acht Wochen, habe ich den Herrn Präsidenten der Finanzlandesdirektion Wien/Niederöster­reich/Burgenland zu mir gebeten und ihn, nachdem Sommer war, gefragt, wie er das mit seinen Personalkapazitäten schaffen kann, und er hat gesagt, er werde dafür Sorge tragen. Ich habe ihm aufgetragen, ich möchte keine Zwischenergebnisse haben, ich möchte auch keine Namen der Referenten haben, aber ich möchte, bevor diese Auskunftsbeantwortung hinausgeht, den Erledigungsentwurf sehen, damit ich meine politische Verantwortlichkeit wahrnehmen kann. – Es ist dann genau so geschehen.

Es haben sich – damit sich die entsprechenden Behörden aufeinander abstimmen – in einer gemeinsamen Sitzung ungefähr zehn Personen bei der Finanzlandesdirektion Wien getroffen: die Spitzen des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern, die Spitzen des Finanzamtes für den 4., 5. und 10. Bezirk sowie der so genannte Fachbereich; das ist eine Einrichtung in der Finanzverwaltung, der zur Beratung der Finanzämter zur Verfügung steht. Das waren also Experten für die einzelnen Steuer­bereiche, um eine einheitliche Auslegung der Steuergesetze sicherzustellen. Dieses Gremium hat sich ohne mein Wissen beraten und ist zu einem gemeinsamen Ergebnis gekommen. Dieses gemeinsame Ergebnis wurde mir dann am 10. Juli 2003 vorgelegt – und nach Prüfung dieses gemeinsamen Ergebnisses, vor allem nach Prüfung der steuerrechtlichen Begründungen habe ich dann diese Erledigung frei gegeben.

In der Frage des „Vereins zur Förderung der New Economy“ wurde geprüft nach dem Schenkungssteuerrecht, nach dem Körperschaftsteuerrecht und nach dem Umsatz­steuerrecht. Hinsichtlich des Auskunftsersuchens an Bundesminister Grasser wurde das – das ist heute schon erläutert worden – in Bezug auf die Einkommensteuerfrage genau untersucht.

Sie, Herr Abgeordneter Gaßner, zitieren immer einen Professor – so, als ob es keinen anderen geben würde –, nämlich Herrn Professor Doralt. (Abg. Faul: Viele unabhän­gige gibt es nicht!) Es gibt zum Beispiel auch Herrn Universitätsprofessor Dr. Michael Lang, Ordinarius für Steuerrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien, und der hat dieses Ergebnis für vollkommen schlüssig und in Ordnung befunden. Also es gibt auch noch andere Professoren. (Zwischenruf des Abg. Dr. Puswald.)

Ich weise den Ausdruck, dass ich ein „Weißwäscher“ wäre, nochmals auf das Schärfste zurück! Ich habe in dieses Verfahren nie in irgendeiner Form eingegriffen! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Der Vorwurf „Weißwäsche“ beinhaltet implizit den Vorwurf an die Beamtenschaft, dass sie gesetzwidrig gehandelt hätte; darauf möchte ich Sie aufmerksam machen und betonen: Ich stelle mich vor die Beamten, die wirklich gründlich diese Sache durch­gearbeitet haben! Als der Rechnungshof geprüft hat, haben diese beiden Finanzämter von sich aus nochmals den Fall aufgenommen, haben ihn nochmals durchgeprüft und sind zur selben bisherigen Auffassung gekommen!

 


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