Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 189

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18.47.07

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Dieser Wahrnehmungsbericht 8/2005 enthält insgesamt elf Prüfungsergebnisse, wobei Sie auf Grund der Prüfungs­ergebnisse sehen werden, dass der Rechnungshof immer sehr ausgewogen in seinen Beurteilungen ist. Ich möchte daher als Beispiel dafür drei Berichte herausgreifen. Ein Bericht betrifft – das ist heute auch im Rahmen der Debatte angesprochen worden – den Nationalfonds und Entschädigungsfonds, und der zweite Teil ist der Chipkarten-Bericht.

Es war so, dass der Rechnungshof – das wurde auch erwähnt – den Nationalfonds, den Entschädigungsfonds und auch die Naturalrestitution einer Prüfung unterzogen hat, wobei insbesondere im Hinblick auf die Verflechtung dieser drei Bereiche im Bereich der Organe beziehungsweise im Bereich der Geschäftsapparate eine gemein­same Prüfung durchgeführt wurde.

Es war beim Nationalfonds so, dass wir die Individualleistungen einer Überprüfung unterzogen haben, gleichzeitig auch die Projektfinanzierungen beziehungsweise auch die Voradministration. Es war erfreulich – und das ist eher sehr selten –, dass in dem Bereich der Rechnungshof keine gravierenden Mängel feststellen musste. Im Gegen­teil, es gab sehr leichte Mängel, und das nur in dem Bereich der Zuordnung des Verwaltungsaufwandes beziehungsweise bei der Personalverwaltung.

Zu erwähnen ist an dieser Stelle, dass auch bei den Gestezahlungen nach § 2b Nationalfondsgesetz, insbesondere in Richtung Bestandsrechte, Hausrat, persönliche Wertgegenstände, die Abwicklung absolut positiv war. Ich möchte daher – und ich denke, das steht dem Rechnungshof auch zu – in dem Zusammenhang besonders lobend hervorheben, dass der Nationalfonds besonders bemüht war, aktiv an die Betroffenen herangetreten ist und versucht hat, möglichst viele Antragsberechtigte zu erreichen. Es war auch so, dass die Organe nach dem Konsensprinzip gehandelt und auch geschaut haben, möglichst einstimmige Beschlüsse zu fassen, und dabei in möglichst entgegenkommender Weise gehandelt haben.

Zu erwähnen ist auch, dass es gerade die rasche und unbürokratische Abwicklung ermöglicht hat, dass beim Nationalfonds in den Jahren 1995 bis 1999 nahezu 93 Prozent der Anträge erledigt werden konnten. Aus Sicht des Rechnungshofes ist es auch positiv, dass der Opferbegriff ausgeweitet wurde und dadurch unter anderen auch die so genannten „Spiegelgrund-Kinder“ in den Genuss dieser Leistungen gekommen sind.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch ganz kurz, nachdem mittlerweile Rechts­sicherheit hergestellt wurde, in Bezug auf den Entschädigungsfonds darauf hinweisen, dass auch hier ein Bemühen der Organe des Fonds ersichtlich war und man auch in dem Bereich versucht hat, die Fristen zu verkürzen beziehungsweise die Anträge sehr schnell zu bearbeiten.

Aus Sicht des Rechnungshofes wäre es angebracht, dass eine weiter gehende Stan­dardisierung der Antragsbearbeitung beziehungsweise der Entscheidungsvorbereitung insbesondere für das Antragskomitee durchgeführt wird, dass die Bearbeitungsfelder – es gibt derzeit drei an der Zahl, nämlich Recherche, Datenaufbereitung und die rechtliche Würdigung beziehungsweise juristische Sachbearbeitung –, Recherche und Datenaufbereitung zusammengefasst werden, um schneller und effizienter arbeiten zu können.

Auch im Hinblick auf eine effizientere Mittelverwendung wäre es zweckmäßig, eine interne Revision – losgelöst von der Vor-Administration – einzurichten.

 


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