älteren Bürger ein ernstes Problem, denn wie soll man diese längeren Wege bewältigen, wenn man noch nicht oder nicht mehr mit dem Auto fahren kann.
Meine Damen und Herren! Gerade aus diesen ganz praktischen
Gründen stehen Petitionen und Bürgerinitiativen, die den Verlust bestehender
Infrastruktur und die Ausdünnung der Versorgung vor allem in ländlichen
Regionen zum Thema haben, regelmäßig auf der Tagesordnung des
Petitionsausschusses, weil derartige Entwicklungen grundsätzlich viel weniger
Lebensqualität für die Menschen bedeuten. Daher ist es von unserer Seite her
absolut nicht akzeptabel, dass immer wieder unter den gleichen Ansprüchen
speziell der ländliche Raum ausgedünnt wird. Wir werden auch weiterhin die Diskussion
darüber führen, dass die Regierungsparteien hier Vorreiter und Entwicklungsschädiger
sind. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
21.22
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Sieber. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
21.23
Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Präsident! Hohes Haus! Als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr in meiner Heimatgemeinde kann ich der Petition 62, in der die kostenlose Schutzimpfung gegen eine Hepatitis B-Infektion für freiwillige FeuerwehrhelferInnen gefordert wird, einiges abgewinnen.
Die vielseitigen Einsätze bringen auch eine Vielzahl an Gefahren mit sich. Es ist aber bei weitem nicht jeder Feuerwehrmann in der Risikogruppe für solche Infektionen. Diese Meinung teilt auch die Verbandsleitung der Feuerwehr Vorarlberg. Es gilt daher, in Gesprächen mit den Verantwortlichen auszuloten, welche Gruppen diese Schutzimpfung dringend benötigen. Wir werden zu dieser Petition also sicher noch weitere Diskussionen führen.
Den Rest meiner Redezeit möchte ich aber der Petition 69 widmen, in der Kollege Pirklhuber einmal mehr die GAP-Reform kritisiert. Nach reiflicher Überlegung hat sich Österreich für dieses Modell entschieden, weil es für die bäuerlichen Familienbetriebe erhebliche Vorteile mit sich bringt. Ich nenne nur die Sicherung der Milchquote bis 2014, denn ohne die Quoten würde die Milchproduktion aus unseren Berggebieten verschwinden. Ich nenne die Erhöhung der Mutterkuhquote um 50 000 Rinder, was zur Folge hat, dass ein wesentlich größerer Personenkreis Zugang zu dieser Möglichkeit hat, weil nun auch alle Fleischrassekalbinnen in diesem Programm enthalten sind.
Nicht umsonst blicken viele europäische Landwirte staunend
auf Österreichs Verhandlungsergebnisse. All das würden Sie mit einem
Aufschnüren dieses Paketes wieder gefährden, und das wäre unverantwortlich
unseren Bäuerinnen und Bauern gegenüber. Natürlich sind wir bereit, über
Probleme, die bestehen, zu diskutieren, aber, bitte, dieses Paket können und
dürfen wir nicht mehr aufschnüren. (Abg. Dr. Pirklhuber: Es ist
nicht gesetzeskonform!)
Zur Darstellung, dass alle Prämienansprüche beim Vorpächter bleiben, ist anzumerken, dass es sehr wohl die Möglichkeit einer Vorabübertragung gegeben hat, die auch von vielen Betrieben genutzt wurde, weil es auch für den Vorpächter nicht möglich ist, die Prämie ohne die dafür erforderliche Fläche zu nutzen.
Auch widersprechen Sie sich in Ihrer Argumentation, denn einerseits fordern Sie, dass die Prämienzahlungen beim tatsächlichen Bewirtschafter bleiben sollen, andererseits pochen Sie auf die demokratischen Grundrechte, sprich das Eigentumsrecht. Wie hätten Sie es denn nun gerne? Auch die Gleichbehandlung ist natürlich gegeben, denn dieses Gesetz gilt selbstverständlich für alle Betriebe. Ihre Kritik am Bemessungszeitraum müssten Sie mir aber bei Gelegenheit erklären, denn jedes andere System