Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 36

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mit dieser Regelung auch erreicht. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Vergleiche gezogen werden und über die Medien transportiert wird, dass man das auch über die Invaliditätspension regeln könnte, muss ich sagen: Eine Invaliditätspension kann auch jemand bekommen, der nicht schwer gearbeitet hat. Da gibt es eben Unterschiede. Das sollte man hier auch bedenken.

Was die Frauen betrifft, muss ich Ihnen Folgendes sagen: Wir gehen hier einen Weg, wo die Frauen ebenfalls die Möglichkeit haben, unter die Schwerarbeitsregelung zu fallen. Aber solange es bei uns die Möglichkeit gibt, die es in vielen anderen Ländern nicht gibt, dass Frauen fünf Jahre früher in Pension gehen können als Männer – das haben wir noch bis zum Jahr 2023 –, muss man das anders sehen. (Zwischenruf der Abg. Mag. Weinzinger.) Herr Kollege Öllinger, als Sozialsprecher der Grünen müss­test du eigentlich wissen, dass der Europäische Gerichtshof diese Regelung aufge­hoben hat und wir eine Übergangsregelung haben, und zwar bis zum Jahr 2023, und so lange können Frauen fünf Jahre früher in Pension gehen. Das Alter ist mit 60 Jahren eben entsprechend festgelegt. Das Pensionsantrittsalter wächst dann schön langsam an.

Die Frauen werden hier genauso berücksichtigt. Für Frauen wurden sogar weniger Kilokalorien festgelegt als für Männer, nämlich 1 400 und nicht 2 000. Das ergibt sich aus Zahlen der AUVA, die es seit Jahren gibt, die aber immer wieder angepasst werden.

Wir haben auf jeden Fall die Probleme erkannt, wir haben erkannt, wo es zu handeln gilt. Wir haben gehandelt – diese Bundesregierung ist am Puls der Zeit! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Jarolim und Öllinger.)

10.53


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Riepl. Auch er spricht 5 Minuten zu uns. – Bitte.

 


10.53.50

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Hohes Haus! Frau Bundesministerin, Sie haben ein Papier von der Pensionsversicherungsanstalt zitiert und uns gesagt, der Obmann der Pensionsversicherungsanstalt habe Ihrer Regelung zugestimmt. – Das ist unwahr. Wahr ist vielmehr, dass es keinen Brief gibt. Sie sollten das noch richtig stellen.

Sie haben weiters gesagt, Frau Bundesministerin Haubner, die Sozialdemokraten hätten 30 Jahre lang in unserem Land nichts gemacht, Versäumnisse begangen. Ich denke, wir Sozialdemokraten haben den Sozialstaat, unseren Sozialstaat, auf hohem Niveau aufgebaut, und seit Sie in der Regierung sind, gibt es weniger Sozialstaat! Ich glaube, für die Menschen ist auch klar ersichtlich, dass es hier Unterschiede in der Politik gibt: Sie haben Reformen gemacht, deren Ergebnis es ist, dass die Menschen später und mit weniger Geld in Pension gehen können. Auch das werden sich die Menschen merken und bedenken, wenn es das nächste Mal darum geht, darüber abzustimmen, welche Politik die richtige ist.

Herr Staatssekretär Dolinschek hat im September 2004 gesagt: Wir wollen Nägel mit Köpfen machen! – Und was haben wir jetzt? – Wir haben ein Gesetz ohne Köpfchen, eine schlechte Lösung, ich meine, eine ungerechte Lösung, sehr verehrte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Öllinger.)

Man muss 60 Jahre alt sein, 45 Versicherungsjahre haben und in den letzten 20 Jah­ren 10 Jahre Schwerarbeit geleistet haben, und dann bekommt man dafür – Kollege


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