Wie uns alle Europarechtsexperten immer wieder gesagt haben, sind diese Regelungen europakonform und enthalten auch diese wichtigen Zielsetzungen, die im EuGH-Urteil genannt wurden.
Meine Damen und Herren! Wir haben mit der deutschen Ministerin gesprochen, die gemeint hat, sie akzeptiere diese Regelung. Ich habe mit Herrn Kommissar Jan Figel mehrere Gespräche geführt, und auch er meint, das sei durchaus eine mögliche Regelung. Und wir wollen den zweijährigen Beobachtungszeitraum nützen und danach sehen, wie sich denn diese Zahlen entwickelt haben.
Nun noch zur Frage – der Herr Präsident hat das schon erwähnt –: Wie ist es mit Südtiroler Reifezeugnissen? Es gibt eine Menge an Kulturabkommen und Gesetzen, die Reifezeugnisse aus anderen Ländern österreichischen Reifezeugnissen gleichstellen. Dazu gehören die Südtiroler Reifezeugnisse durch die Personengruppenverordnung von 1997, dazu gehören die Luxemburger Reifezeugnisse durch ein Kulturabkommen zwischen der Republik Österreich und dem Großherzogtum Luxemburg, und dazu gehören die liechtensteinischen Reifezeugnisse. Dazu gehören – und das ist mir ganz wichtig – auch das Bakkalaureat des Lycée Francais in Wien und auch die Reifezeugnisse aus österreichischen Auslandsschulen, aber das war immer so. Das ist nichts Neues, das war immer so, und das werden wir auch so weiterführen.
Meine Damen und Herren, abschließend
möchte ich feststellen, dass wir diese Regelung, die man auch als „Safeguard-Regelung“
bezeichnen könnte, nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet, nach bestem
Wissen und Gewissen formuliert und die Ziele der Europäischen Union dabei
beachtet haben. Mir ist es ein großes Anliegen, dass wir diese Regelung, wenn
möglich, gemeinsam beschließen (Abg. Broukal: Dann kommen Sie uns ein
bisschen entgegen! Nur ein wenig!), denn ich sage Ihnen, es ist wichtig,
dass wir uns um die jungen Menschen in Österreich kümmern. Es ist wichtig,
dass wir für genügend Studienplätze für junge Menschen mit österreichischen
Reifezeugnissen sorgen, und es ist wichtig, dass wir für den ausreichenden
Mediziner- und Medizinerinnennachwuchs in Österreich sorgen. Deshalb bitte ich
Sie: Stimmen Sie dieser Regelung zu! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
11.57
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Sie sind am Wort, Frau Kollegin.
11.57
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Bundesministerin, wenn Sie im Zusammenhang mit unseren Universitäten davon sprechen, dass wir viel Geduld aufbringen müssen, so ist das für jene, die heute studieren, die an den Universitäten arbeiten, nicht gerade aufbauend. Sie müssen seit Jahren viel Geduld aufbringen, denn die Situation an den Universitäten ist nicht so rosig, wie Sie sie dargestellt haben, Frau Bundesministerin.
Die Situation an den Universitäten ist eine schwierige und ernste. Die von Ihnen zitierten 525 Millionen €, die den Universitäten für die nächsten Jahre zur Verfügung gestellt werden, sind unter dem Limit, das die Rektoren lange Zeit als Notprogramm, als dringend notwendiges Sofortprogramm für die Universitäten immer wieder dargestellt haben. Sie akzeptieren natürlich (Abg. Mag. Molterer: Sie stimmen zu!), dass sie jetzt überhaupt Geld bekommen, aber wir sollten uns hier nicht darum herumschwindeln, dass diese Mittel weit unter dem liegen, was die Rektoren lange Zeit als notwendig dargestellt haben. (Beifall bei der SPÖ.)