Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 73

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und vor allem von akademischen Graden entsprechend an. Wir vollziehen eine europäische Regelung und werden dadurch der Internationalisierung gerecht.

Ich glaube, Österreich will sich einfach stärker im internationalen Wissenschaftsbereich positionieren – unsere Initiativen in Richtung Elite-Uni sind dafür ein klares Beispiel.

Wenn wir die Titel Magister und Bakkalaureat in Master und Bachelor ändern, dann ist das auch ein Signal für die Durchlässigkeit in unserem Bildungsbereich. Speziell der Abänderungsantrag, den ich unterstützen möchte, in Richtung Wegfall der Klammer­bezeichnung „(FH)“ schafft Klarheit, weil dieser Zusatz im Ausland wirklich nicht erklärbar ist. Es ist auch eine Klarstellung insofern, als wir es vermeiden wollen, eng­lische Bezeichnungen mit deutschen Bezeichnungen zu vermischen. Außerdem ist das in keinem anderen Land mit vergleichbaren Bildungseinrichtungen üblich. Wir wollen nicht ausklammern und daher auch nicht einklammern.

Geschätzte Damen und Herren! Der Wegfall dieses Klammerbegriffes für die FHs ist, glaube ich, auch eine Anerkennung für ihre Arbeit und bindet sie stärker in unser Bildungssystem ein. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

12.45


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Trunk. Ich erteile es ihr.

 


12.45.40

Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen! Kollege Preineder! Wir streichen das „FH“ weg, spielen auf Gleichstellung, aber ich frage Sie: Wie schaut es mit der Bezahlung und der Einstufung aus? Gelten diese Menschen als vollwertige Akademiker/Akademikerinnen? – Das ist nämlich wichtig für ihre Zukunft, für ihre Entlohnung und ihre Existenzsicherung – das ist der Punkt, um den es geht. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich darf im Folgenden eine Randerscheinung dieser Materie ansprechen, und zwar eine Randerscheinung der Quotenregelung, die hunderte Studenten und Studentinnen in ihrer Existenz massiv und mehrfach nachteilig betrifft. Es sind jene hunderte Studen­ten und Studentinnen, nicht nur in Graz, die jetzt trotz der 20-prozentigen Anhebung der Quote hinausfallen. Was bedeutet das für sie konkret? – Wenn sie ihre Familien­beihilfe, das Stipendium weiter beziehen wollen, müssen sie einen Nachweis erbrin­gen, das heißt, sie müssen in einem anderen Fach inskribieren. Und wenn sie dann im Herbst doch, weil sie sich bewusst für Medizin entschlossen haben, noch einmal Medizin inskribieren, dann fallen sie aus beiden Systemen hinaus.

Ich habe diese Problematik auch im Ausschuss angesprochen. Die Frau Ministerin hat dort gemeint, solche Unzulänglichkeiten dürfen nicht passieren beziehungsweise müsste es da Kulanzregelungen geben.

Frau Ministerin, Ihr Wort im Ausschuss und vielleicht auch hier ist gut, was ich aber fordere, sind Information und eine eindeutige Rechtssituation! Finanzämter müssen Bescheid wissen, Studienbeihilfen-Behörden müssen Bescheid wissen, andere Einrich­tungen müssen Bescheid wissen, denn sonst schaut es so aus, dass nur jene Studenten, die über die entsprechende Information verfügen – und das sind wenige –, diese Kulanzregelung in Anspruch nehmen können.

Diesen Studenten kostet diese Vorgangsweise zwei Semester, viel Geld und letztlich dann auch ein Jahr bei der Pensionsanrechnung. – Ich denke, da ist Handeln im Sinne von Gleichstellung akut gefordert.

 


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