Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 103

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Kollege Pilz weiß aber ganz genau, dass die Wahrheit dem Ganzen so nicht entspricht, denn die Europäische Union hat uns das vorgegeben. Es wurde dies schon an­diskutiert: Im Februar 2004 wurde beschlossen, dass ein biometrisches Merkmal in den Reisepässen verpflichtend ist. Das biometrische Merkmal ist das Passbild, das in dem neuen Pass nun drei Mal vorkommt: einmal als Foto, einmal mit einem Laser eingebrannt – wenn man es gegen das Licht hält, erkennt man das Foto –, und zusätzlich noch in digitaler Form.

Die Europäische Union geht aber in der Verpflichtung, die wir dann auch zu erfüllen haben werden, weiter, und zwar wurde am 25. Oktober festgeschrieben, dass ein zweites biometrisches Merkmal aufgenommen werden soll, und das soll dann der Fingerabdruck sein. Über diesen Passus reden wir heute nicht. Jetzt geht es einmal nur um das Passbild. Ich weiß nicht, warum Kollege Pilz so eine Angst hat, dass ein digitales Foto von ihm in seinem Pass ist. Wenn er auf irgendeinem Flughafen durch die Grenzkontrolle geht, kann man ihn genauso fotografieren, und man hätte ebenfalls ein Passfoto. Man könnte auch das Foto fotografieren, das im Pass enthalten ist. Diese Befürchtungen habe ich also nicht.

Kollegin Wurm hat noch ausgeführt, welche Daten sonst noch auf diesem Chip im Pass gespeichert sind; das sind genau jene Daten, die man im Pass ablesen kann. Wie man damit Datenmissbrauch betreiben soll, das muss mir zuerst jemand erklären.

Meiner Ansicht nach ein sehr wesentlicher Faktor ist der Bereich Kinder. Mit dieser Novellierung und mit der Einführung dieses neuen Passes ist es jetzt endlich möglich, Kinder mit einem Pass auszustatten, der keine biometrischen Daten hat. Weiters ist wichtig anzumerken, dass dieser gleich viel kostet wie die Eintragung. Die Eintragung hat immense Nachteile: Man hat einen Pass, in dem steht ein Name, man hat kein Foto, man kann das Kind nicht zuordnen, und man hätte natürlich auch die Möglichkeit, ein Kind missbräuchlich – unter Anführungszeichen – „zu verschleppen“. Mit einem eigenständigen Pass für das Kind kann das nicht passieren.

Man kann natürlich sagen, ein Baby schaut nach sechs, sieben, acht, zehn oder zwölf Monaten anders aus, aber ein Kind im Alter von vier bis fünf Jahren ist in den nächsten fünf Jahren an Hand des Passfotos erkennbar. Es ist also auch für die Sicherheit der Kinder ganz wichtig, dass die Österreicherinnen und Österreicher die Möglichkeit, einen eigenständigen Pass für die Kinder ausstellen zu lassen, nützen, denn damit ist gesichert, dass das Kind zu 100 Prozent identifizierbar ist an Hand des Fotos, an Hand des Namens. Und damit entsteht auch eine erhöhte Sicherheit für unsere Kinder und eine erhöhte Sicherheit gegen mögliche Verschleppungen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.34


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr hat sich Frau Bundesministerin Prokop zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.34.17

Bundesministerin für Inneres Liese Prokop: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte zuerst einmal ein Danke dafür sagen, dass wir diese Diskussion so intensiv geführt haben, dass so viel Wünsche nach Informationen geherrscht haben. Ich halte das für sehr wichtig, denn gerade die Fragen des Datenschutzes, der Umgang mit biometrischen Daten, aber auch mit Sicherheitsunterlagen sind eine große Verpflich­tung. Ich glaube, dass dieser Pass ein wirklich weltweit herzeigbares Dokument werden wird. Er ist noch sicherer, und das möchte ich betonen.

Nehmen wir als Beispiel einen Eiskasten her. Herr Abgeordneter, wenn ein Eiskasten funktioniert und es ein neues Modell gibt, das energiesparender ist, und es gibt die


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