Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 109

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sehen, welche Antworten wir dazu in den nächsten Tagen beziehungsweise Wochen bekommen werden.

Im Übrigen müssten da ja eigentlich alle Gemeindemandatare immer in einem Boot gesessen sein, denn stets gibt es mehr Arbeit für die Gemeinden. Daher auch bitte mehr Geld für die Gemeinden, denn die EDV-Einrichtungen beispielsweise hat uns keiner gezahlt – und geschenkt hat’s uns auch keiner. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Wir in den Gemeinden machen das für die Bürger, nur der Bund macht es sich schon einfach, lieber Herr Kollege. (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Schon seinerzeit – ich kann mich noch sehr gut daran erinnern – haben wir diese Fragen diskutiert, und wir von der SPÖ haben dabei aufgezeigt, dass wir in den Gemeinden jetzt den Bürgerinnen und Bürger nicht einmal mehr einen Meldezettel ausstellen können. Was tun unsere Leute in den Gemeinden? (Rufe bei der ÖVP: Bürgerservice!) – Das ist der Grund, warum wir gesagt haben: Egal, wie es passiert ist, wir sind großzügig, liebe Kolleginnen und Kollegen, und werden hier mitstimmen, damit unsere Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden wieder zu einem Meldezettel kommen. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.)

14.54


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Kapeller. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.54.31

Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Herr Präsident! Werte Kolleginnen! Herr Vorsitzender des Innenausschusses (in Richtung des Abg. Parnigoni), die Groß­zügigkeit der SPÖ heute am Aschermittwoch ist so einzigartig, daher möchte ich zum Passgesetz noch folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag  

der Abgeordneten Kößl, Dr. Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht und Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten betreffend Bundesgesetz, mit dem das Meldegesetz geändert wird (1341 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der Bericht und Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten betreffend Bun­desgesetz, mit dem das Meldegesetz geändert wird (xxx d.B.) wird wie folgt geändert.

Z 1 lautet wie folgt:

„1. Dem § 23 wird folgender Abs. 9 angefügt.

,(9) Die Anlage A in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXXX/XXXX tritt mit 1. Juli 2006 in Kraft.‘“

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Als Grenzreferent der Sicherheitsdirektion Oberösterreich möchte ich mir aber auch noch erlauben, auf etwas einzugehen, was heute hier noch nicht angesprochen wurde, nämlich das Polizeiabkommen mit Tschechien. Ich denke, diese polizeiliche Zusam­menarbeit mit den tschechischen Polizeikollegen ist gerade im Hinblick darauf, dass zehn EU-Beitrittsländer wahrscheinlich bald die Schengen-Reife erreichen werden, besonders wichtig. Und ganz besonders wichtig ist es auch, dass sich die Polizei­apparate, dass sich die Aufgaben der einzelnen Kollegen in den Grenzregionen durch Hospitation, durch gegenseitigen Informationsaustausch, durch gegenseitiges Kennen-


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