Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 154

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allem in den Regionen, hergestellt haben. Sie können sich darauf verlassen, dass wir sehr konsequent darum kämpfen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

17.18


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Böhm. – Bitte.

 


17.18.53

Abgeordneter Franz Xaver Böhm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Kaipel hat soeben in einer wunderschönen blumigen Art die Situation der österreichischen KMUs dargestellt. Ich als typischer Vertreter eines kleinen mittelständischen Unternehmens, und das mittlerweile in dritter Generation – wir feiern heuer unser 40. Jubiläum, und wir haben derzeit 15 Mitarbei­ter –, kann mich sehr wohl in die Situation hineinversetzen, in welcher die einzelnen Betriebe sind, und zwar nicht nur als Unternehmer, sondern auch als Vertreter des österreichischen Maschinenhandels über die Wirtschaftskammer als auch als Vertreter des Salzburger Maschinenhandels über die Wirtschaftskammer Salzburg, als auch als Vertreter der österreichischen Maschinenhändler über die WKO, denn wir beschäftigen uns schon seit Jahren mit dieser Problematik.

Herr Abgeordneter Kaipel! Wir vertreten nicht nur den Maschinenhandel, sondern auch den Bereich, den Sie angesprochen haben. Das ist vorwiegend der EDV-Handel und der Handel mit all dem, was mit Computern und mit computerisierten Systemen zu tun hat.

Sie schreiben in Ihrem Antrag: „Der Bundesminister für Finanzen hat durch Verordnung jene Güter und Dienstleistungen zu bestimmen, die nach diesem Bundesgesetz zu beschaffen sind. Dabei hat er Maßnahmen zu bestimmen, wie auf die regionale Ver­sorgungsstruktur durch Kleinstunternehmen und durch Klein- und Mittelbetriebe, Arbeitsplätze und Wertschöpfung Bedacht zu nehmen ist. Über die Ergebnisse dieser Bedachtnahme hat der Bundesminister für Finanzen dem Nationalrat jährlich Bericht zu erstatten. Eine ,Region‘ im Sinne dieses Bundesgesetzes ist eine Gebietseinheit kleiner als ein Bundesland.“

Das ist ein wunderschöner Antrag, ursprünglich haben wir den auch mit ausgearbeitet über die Wirtschaftskammerorganisationen. Er beinhaltet nur leider einige Fehler.

Erstens ist der KMU-Bereich ein problematischer Bereich von der Terminologie her. Es gibt den klein- und mittelständischen Unternehmer auf österreichischer Ebene. Wir wissen, 80 Prozent der österreichischen Mittelbetriebe, der KMUs beschäftigen durch­schnittlich zehn Mitarbeiter, 90 Prozent beschäftigen schon 20 Mitarbeiter. Und da besteht natürlich die Diskrepanz auf europäischer Ebene: Laut EU-Definition haben wir heute 250 Mitarbeiter im KMU-Bereich oder, wie es so schön im internationalen Jargon heißt, im SME-Bereich, bei den small and middle-sized entrepreneurs. Diese Betriebe machen doch immerhin einen durchschnittlichen Umsatz von 50 Millionen € bei einer Bilanzsumme von knapp 43 Millionen €. Auch da ist ein sehr großer Unterschied zu österreichischen Betrieben.

De facto wurde aber seitens des Finanzministeriums auf Grund Ihres Antrages Vor­sorge getroffen. Es sind bereits zwei Erlässe vom Finanzministerium herausgegeben worden, und es wurde ein so genanntes Beschaffungscontrolling eingeführt. Im Rah­men dieses Beschaffungscontrolling wird letztendlich das gemacht, was Sie in Ihrem Antrag verlangen, nämlich die hundertprozentige Überprüfung der klein- und mittel­ständischen Unternehmer in Bezug auf die Bundesbeschaffung-Gesellschaft. (Zwi­schenruf des Abg. Ing. Kaipel.)

 


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