Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 172

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Wir sollten auch auf europäischer Ebene, Frau Minister, die Staatsbürgerschaftsrege­lun­gen und die Zuwanderungsregelungen im Rahmen der Europäischen Union harmo­nisieren und hiefür klare Regeln festlegen, die sicherstellen, dass es in den nächsten Jahren nicht zur Entwicklung von Parallelgesellschaften in Europa, aber auch bei uns in Österreich kommt, Parallelgesellschaften, die sich nicht nur selbst entwickeln, sondern die auch in einer Radikalität, die uns alle überrascht, unsere Gesellschafts­ordnung in Europa, aber auch in Österreich ablehnen.

Ich ersuche Sie deshalb auch, im Rahmen der EU-Präsidentschaft auf europäischer Ebene Klarheit zu schaffen und auch deutlich zu machen, dass von Seiten der europäischen Gesellschaftsordnung klare Regeln auf diesem Gebiet gebraucht werden. – Danke.

18.20


Präsident Dr. Andreas Khol: Letzter Redner hiezu: Abgeordneter Scheibner. 5 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


18.20.31

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mich wundert immer, meine Damen und Herren, dass bei einer Debatte über das Staatsbürgerschaftsrecht von Integration gesprochen wird, also die Staats­bürger­schaft als Integrationsmittel aufgefasst wird. Sie ist aber kein Integrationsmittel, sondern die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist der letzte Punkt nach einer erfolg­reichen, abgeschlossenen Integration. Das ist, so meine ich, der Denkfehler, den auch manche bei Ihnen hier machen, meine Damen und Herren.

Da gibt es keine Diskussion mehr, ob der die Sprache in Zukunft lernen soll, ob er sich integrieren soll in der Zukunft, sondern da muss er oder sie bereits voll integriert sein, da muss er oder sie die deutsche Sprache voll und ganz beherrschen, da muss er oder sie sich voll und ganz und vorbehaltlos zu dieser Republik Österreich und dem Werte­system, das diese Republik Österreich umfasst, bekennen. Das ist der Unterschied, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich weiß schon, dass Sie damit ein Problem haben, denn Sie wollen – und das haben wir auch im Verfassungskonvent gesehen – ja das Institut der Staatsbürgerschaft am liebsten abgeschafft sehen. Alle Menschen, die hier anwesend sind, sind gleich­berechtigt. Natürlich sind sie alle gleich, aber nicht alle gleichberechtigt, weil es eben Menschenrechte gibt, die allen zukommen, und Staatsbürgerschaftsrechte, die eben nur den Staatsbürgern zukommen können, weil mit dieser Staatsbürgerschaft eben nicht nur Rechte verbunden sind, sondern auch Pflichten, Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, Pflichten gegenüber der Republik.

Deshalb unterscheiden wir uns hier, und wir unterscheiden uns ganz bewusst. Und ich sage Ihnen: Wir sind stolz darauf, dass wir mit diesem strengen Staatsbürger­schafts­recht genau dieses Signal gesetzt haben, nämlich dass jemand, der die Rechte eines Staatsbürgers in Anspruch nehmen möchte, natürlich auch die Verpflichtungen wahr­nehmen muss und auch die Kriterien – und die wurden ja schon aufgezählt – von A bis Z erfüllen muss. Dass wir Ihre Zustimmung hiefür nicht finden werden, ist klar. Wir sind stolz auf diese Regelung, die in sehr schwierigen, aber letztlich guten Verhandlungen erzielt worden ist. Dass das anderen noch immer zu wenig ist, mag sein. Für uns ist aber wichtig: Es gibt keine zwei Kategorien von Staatsbürgern! Wer diese Staatsbür­ger­schaft hat, ist Österreicher wie jeder andere auch, aber der Weg dorthin muss entsprechend definiert sein und die Kriterien müssen auch eingehalten werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.23

 


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