Wir sollten auch auf europäischer Ebene, Frau Minister, die Staatsbürgerschaftsregelungen und die Zuwanderungsregelungen im Rahmen der Europäischen Union harmonisieren und hiefür klare Regeln festlegen, die sicherstellen, dass es in den nächsten Jahren nicht zur Entwicklung von Parallelgesellschaften in Europa, aber auch bei uns in Österreich kommt, Parallelgesellschaften, die sich nicht nur selbst entwickeln, sondern die auch in einer Radikalität, die uns alle überrascht, unsere Gesellschaftsordnung in Europa, aber auch in Österreich ablehnen.
Ich ersuche Sie deshalb auch, im Rahmen der EU-Präsidentschaft auf europäischer Ebene Klarheit zu schaffen und auch deutlich zu machen, dass von Seiten der europäischen Gesellschaftsordnung klare Regeln auf diesem Gebiet gebraucht werden. – Danke.
18.20
Präsident Dr. Andreas Khol: Letzter Redner hiezu: Abgeordneter Scheibner. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
18.20
Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mich wundert immer, meine Damen und Herren, dass bei einer Debatte über das Staatsbürgerschaftsrecht von Integration gesprochen wird, also die Staatsbürgerschaft als Integrationsmittel aufgefasst wird. Sie ist aber kein Integrationsmittel, sondern die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist der letzte Punkt nach einer erfolgreichen, abgeschlossenen Integration. Das ist, so meine ich, der Denkfehler, den auch manche bei Ihnen hier machen, meine Damen und Herren.
Da gibt es keine Diskussion mehr, ob der die Sprache in Zukunft lernen soll, ob er sich integrieren soll in der Zukunft, sondern da muss er oder sie bereits voll integriert sein, da muss er oder sie die deutsche Sprache voll und ganz beherrschen, da muss er oder sie sich voll und ganz und vorbehaltlos zu dieser Republik Österreich und dem Wertesystem, das diese Republik Österreich umfasst, bekennen. Das ist der Unterschied, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Ich weiß schon, dass Sie damit ein Problem haben, denn Sie wollen – und das haben wir auch im Verfassungskonvent gesehen – ja das Institut der Staatsbürgerschaft am liebsten abgeschafft sehen. Alle Menschen, die hier anwesend sind, sind gleichberechtigt. Natürlich sind sie alle gleich, aber nicht alle gleichberechtigt, weil es eben Menschenrechte gibt, die allen zukommen, und Staatsbürgerschaftsrechte, die eben nur den Staatsbürgern zukommen können, weil mit dieser Staatsbürgerschaft eben nicht nur Rechte verbunden sind, sondern auch Pflichten, Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, Pflichten gegenüber der Republik.
Deshalb
unterscheiden wir uns hier, und wir unterscheiden uns ganz bewusst. Und ich
sage Ihnen: Wir sind stolz darauf, dass wir mit diesem strengen Staatsbürgerschaftsrecht
genau dieses Signal gesetzt haben, nämlich dass jemand, der die Rechte eines
Staatsbürgers in Anspruch nehmen möchte, natürlich auch die Verpflichtungen
wahrnehmen muss und auch die Kriterien – und die wurden ja schon
aufgezählt – von A bis Z erfüllen muss. Dass wir Ihre Zustimmung hiefür
nicht finden werden, ist klar. Wir sind stolz auf diese Regelung, die in sehr
schwierigen, aber letztlich guten Verhandlungen erzielt worden ist. Dass das
anderen noch immer zu wenig ist, mag sein. Für uns ist aber wichtig: Es gibt
keine zwei Kategorien von Staatsbürgern! Wer diese Staatsbürgerschaft hat,
ist Österreicher wie jeder andere auch, aber der Weg dorthin muss entsprechend
definiert sein und die Kriterien müssen auch eingehalten werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
18.23