Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 171

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Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Kapeller. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.16.25

Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sprache ist der Integrationsfaktor schlechthin. Nur wer die Landessprache erlernt, hat in Wirklichkeit den Zugang zum Arbeitsmarkt und somit auch Chancen in seinem neuen Heimatstaat. Die Landessprache ermöglicht in Wirklichkeit auch die gesellschaftliche Integration.

Ein gewisser Druck zum Lernen, und zwar am Beginn der Einwanderung, der Ein­bürgerung, ist meiner Meinung nach notwendig. Ich möchte Ihnen ein Beispiel aus der Praxis nennen, stellvertretend aus meinem Bezirk, aber wahrscheinlich funktioniert das auch bei Ihnen, in Ihrem Umfeld so. In vielen ausländischen Familien zeigt sich vor allem an Frauen das Phänomen, dass sie in zweiter Generation, oft in Österreich geboren, nicht Deutsch sprechen, weil dies von der Familiensippe oder dem Mann nicht gewünscht und auch nicht erlaubt wird. Daher ist dies besonders auch für Frauen ein Integrationsfaktor. Ich verstehe eines nicht: Warum lehnen Sie dieses Staats­bürgerschaftsgesetz aus diesen Gründen ab? Warum sollen wir es diesen Menschen nicht ermöglichen, Deutsch zu lernen, und dabei nicht auch einen gewissen Druck ausüben? – Ich verstehe Ihre Politik in diesem Punkt nicht.

Ich denke, Sie betreiben hier Totalopposition. Es ist auch gut so, denn Sie werden ab November ebenfalls wieder vier Jahre dort sitzen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

18.17


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Dr. Bösch. 4 Minu­ten Wunschredezeit (Zwischenruf des Abg. Dr. Bösch auf dem Weg zum Rednerpult); er möchte sie gar nicht ausschöpfen. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


18.17.54

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche): Vielen Dank, Herr Präsi­dent! Frau Minister! Meine Damen und Herren! Meine Kollegin Rosenkranz und ich werden diesem Regierungsantrag heute nicht die Zustimmung geben. Dasselbe betrifft auch den Tagesordnungspunkt 13. Wir haben das in den Sitzungen, die wir zu diesem Thema hatten, ja schon erläutert.

Ich räume ein, dass in diesem Gesetz einige gute Ansätze vorhanden sind. Es kann aber nicht den letzten Schritt zur wirklichen Umsetzung machen. Ich glaube, dass die Staatsbürgerschaft ein so wichtiges Gut ist, dass wir viel behutsamer mit ihr umgehen und auch gesetzesmäßig einen klaren Paradigmenwechsel einleiten sollten. Der Para­digmenwechsel sollte sein, dass die Erlangung der Staatsbürgerschaft nicht vom Ablauf gewisser Fristen abhängig ist, sondern von der klaren Erreichung von Kriterien für den, der eingebürgert werden möchte.

Wir müssen auch im Gesetz klarmachen, dass nicht nur von Seiten der Gesellschaft die Integration gewollt wird, sondern dass auch von Seiten der Betroffenen gezeigt wird, dass sie integriert werden wollen. Diese Integrationswilligkeit von beiden Seiten zu fördern, das gilt es nach unserem Dafürhalten auch im Gesetz zu verankern.

Es kann nicht sein, dass in Schulklassen, in denen nur 10 oder 20 Prozent die deutsche Sprache beherrschen, von einer Integrationsmöglichkeit gesprochen wird. Die Integration, von der wir alle reden und die wir seit Jahren im Mund führen, meine Damen und Herren, ist in ihrer Machbarkeit auch eine Frage der Quantität. Wir sollten das nicht gering achten.

 


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