hier nicht zugestimmt haben, mit der Begründung, dass datenschutzrechtliche Probleme dagegen sprächen.
Aus eben diesen Gründen haben die Oppositionsparteien auch im Bundesrat Einspruch erhoben; weiters wurde der Einspruch mit der Behauptung begründet, dass im Wege der Registerzählung Daten der Länder und Gemeinden miteinander verknüpft werden, wodurch sich eine große Betroffenheit dieser Länder und Gemeinden ergebe und das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Verwaltung empfindlich gestört werde.
Inhaltlich ist nichts davon richtig. Wenn Sie die Stellungnahmen der Länder und der Gemeinden – vor allem aber der Länder – im Begutachtungsverfahren anschauen, werden Sie ganz klar erkennen, dass das ein Punkt ist, der eigentlich nie releviert wurde. Ganz im Gegenteil: Die Einzigen, die sich mit diesem Problem der Verknüpfung und der Betroffenheit der Daten der Länder auseinander gesetzt haben, das waren die Wiener, und die haben lediglich legistische Anregungen dazu vorgebracht.
Daraus ergibt sich, dass der Vorwurf, dass es hier zu datenschutzrechtlichen Problemen kommen würde, beziehungsweise das ganze Vorbringen des Bundesrates – in Wirklichkeit der Opposition – nichts anderes ist als eine Verzögerung; verhindern können Sie es ja nicht. Und ich sage Ihnen hier: Ich finde es schade, wenn der Bundesrat als ein sehr wichtiges Instrument der Bundesgesetzgebung dazu benutzt wird, um derartige politische Spielereien zu machen.
Ich bringe daher folgende Anträge ein:
Antrag
gemäß § 77 GOG
der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Bucher, Kolleginnen und Kollegen zum Einspruch des Bundesrates vom 25. Jänner 2006 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Durchführung von Volks-, Arbeitsstätten-, Gebäude- und Wohnungszählungen und Bundesgesetz, mit dem das Postgesetz 1997, das Meldegesetz 1991 und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert werden (1283 d.B.)
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der ursprüngliche Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Durchführung von Volks-, Arbeitsstätten-, Gebäude- und Wohnungszählungen und Bundesgesetz, mit dem das Postgesetz 1997, das Meldegesetz 1991 und das Bildungsdokumentationsgesetz geändert werden, wird gemäß Art. 42 Abs. 4 B-VG wiederholt.
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Antrag
gemäß § 77 GOG
der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Bucher, Kolleginnen und Kollegen zum Einspruch des Bundesrates vom 25. Jänner 2006 gegen den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird: