Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 192

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Wir alle wissen, dass, wenn derartige technische Möglichkeiten bestehen, auch irgend­wann einmal der Bezug zu den Personen hergestellt wird und damit eigentlich eine Rasterfahndung auf Vorrat möglich ist.

Ich glaube, dass man hier weit über das Ziel hinausschießt, dass man hier dem Innen­ministerium schützenswerte Daten in die Hand gibt und letztendlich die Verknüpfung all dieser Daten im Innenministerium liegt – und das ist falsch! Zur Dienstleistungsbehörde für die Stammregisterbehörde das Innenministerium zu machen, ist datenschüt­ze­rischer Unfug. (Abg. Broukal: Super-GAU!)

Ich glaube, dieses Gesetz ist wirklich abzulehnen, weil das Innenministerium, wenn es die technischen Möglichkeiten besitzt, auch diese Verknüpfung herstellen muss, wenn man dort glaubt, dass man das braucht – und man wird sie auch herstellen. Technisch ist das überhaupt kein Problem.

Darüber hinaus ist in diesem Gesetz auch noch vorgeschrieben, dass man, wenn die Register fehlerhafte Angaben enthalten, also bei der Steuerbehörde und beim Melde­register unterschiedliche Angaben sind, sogar verpflichtet ist, die Personenbezogen­heit herzustellen, und damit sogar der Auftrag erteilt wird, alle Daten allen zur Ver­fügung zu stellen. Ich halte das für unnötig und weit über das Ziel hinausschießend.

Dieses Gesetz wird uns noch lange beschäftigen, da es viele, viele Missbrauchs­möglichkeiten in sich birgt. Dieses Gesetz ist daher abzulehnen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.31


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Scheibner 4 Minu­ten. – Bitte.

 


19.31.23

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Die Argumentation des Kollegen Wittmann war jetzt schon interessant. Er hat in Wirklichkeit ja gesagt, dass eine Institution, ein Ministerium, in diesem Fall das Innenministerium, alle Möglichkeiten, die es theoretisch hat, auch ausnützen wird, und dies wahrscheinlich auch missbräuchlich.

Herr Kollege Wittmann, Sie nicken jetzt. Ich hätte gehofft, dass Sie sagen: Da haben Sie mich falsch verstanden! Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Innenministerium, Kollege Wittmann? (Abg. Dr. Fekter: Wie der Schelm denkt, so ist er!) Das Innen­ministerium war jahrzehntelang SPÖ-Ministern unterstellt, Sie selbst waren in einer SPÖ-geführten Bundesregierung. (Abg. Dr. Wittmann: Die Führerscheinabfragen waren kein Missbrauch?) Wenn ich mir vorstelle, dass das stimmt, was Sie da dem Innenministerium unterstellen, muss ich sagen: Dann allerdings ist wirklich Feuer am Dach, Herr Kollege Wittmann! Wenn das Innenministerium, wenn die Sicherheits­behörden alle Möglichkeiten, die sie haben, auch ausnützen, ja missbräuchlich aus­nützen, dann danke! (Abg. Broukal: Wieso können Sie das ausschließen?) Dann brauchen wir nirgends mehr zu telefonieren, denn da werden wir überall abgehört, dann werden die vorhandenen Daten ohnehin verknüpft, dann werden wir permanent beschnüffelt und was auch immer, und dann werden alle diese Daten auch in die Öffentlichkeit gebracht. (Abg. Broukal: Können Sie das ausschließen?)

Ich, meine Damen und Herren, glaube das nicht. Ich hoffe nicht, dass das stimmt, was Sie dem Innenministerium, was Sie der Sicherheitsexekutive unterstellen. Ich gehe davon aus, dass die Institutionen der Republik Österreich gesetzeskonform handeln – Sie anscheinend nicht.

Wenn wir davon ausgehen, dass jede Regelung missbraucht wird, dann brauchen wir da überhaupt nichts mehr zu machen, denn: Jedes Gesetz kann gebrochen werden, jede Regelung kann missbraucht werden. Natürlich muss man entsprechende Schutz-


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