Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 236

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Im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 3 der Geschäftsordnung stelle ich vorerst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Der Ausschuss stellt den Antrag, den ursprünglichen Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Landarbeits­gesetz 1984 geändert werden, zu wiederholen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den Ausschussantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist die Mehrheit und damit angenommen.

Damit hat der Nationalrat gemäß Artikel 42 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz seinen ursprünglichen Beschluss wiederholt.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1310 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Damit kommen wir zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetz auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Es ist dies ebenfalls mit Mehrheit in dritter Lesung angenommen.

21.58.46 18. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1273 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und Rumänien über soziale Sicherheit (1313 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Damit gelangen wir zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Erste Debattenrednerin ist Frau Abgeordnete Riener. – Bitte.

 


21.59.07

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Werter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Da wir heute den Tag der Beharrungsbeschlüsse haben, kann ich Ihnen versichern, dieses vorlie­gende Abkommen zwischen der Republik Österreich und Rumänien über soziale Sicherheit wird sicherlich nicht wiederkehren in diesem Haus, aber nicht nur deshalb, weil wir diese Materie heute einvernehmlich beschließen, sondern vor allem auch deswegen, weil in diesem Fall kein Beschluss des Bundesrates notwendig ist. Grund dafür: Durch dieses Abkommen werden keine Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt.

Doch nun zum Abkommen selbst. Da absehbar war, dass Rumänien nicht mit 1. Mai 2004 der Europäischen Union beitreten wird, wurden im September 2003 Gespräche zwischen Österreich und Rumänien begonnen, um dieses Abkommen zu schließen. Es gleicht den seinerzeitigen Abkommen mit Polen, Tschechien und der Slowakei.

 Dieses Abkommen soll die soziale Sicherheit für österreichische beziehungsweise rumänische Staatsbürger und ihre Familienangehörigen gewährleisten, die sich vor­über­gehend im jeweils anderen Staat aufhalten beziehungsweise dort eine Zeit lang


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