Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 237

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erwerbstätig sind. Konkret geht es um die Gewährung von Sach- beziehungsweise Geldleistungen aus der Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung.

Durch dieses Abkommen besteht Klarheit darüber, was passiert, wenn eine Arbeit­nehmerin beziehungsweise ein Arbeitnehmer in Rumänien zum Beispiel einen Arbeits­unfall hat. Oder wenn zum Beispiel in beiden Staaten Pensionsversicherungszeiten erworben wurden, braucht niemand mehr Angst zu haben, dass Ansprüche verloren gehen oder im schlimmsten Fall zu wenig Zeiten für einen Pensionsbezug vorhanden sind. (Präsident Dr. Khol übernimmt den Vorsitz.)

Der europäische Arbeitsmarkt braucht Flexicurity. – Das sagte kürzlich unser ÖVP-Wirtschaftsminister Martin Bartenstein bei seiner Rede vor den europäischen Generaldirektoren für Arbeitsbeziehungen in Wien. Das Leitthema der österreichischen EU-Präsidentschaft für den Bereich Arbeitsrecht und Beschäftigungspolitik ist Flexi­curity – Flexibilität durch Sicherheit. Eine erfolgreiche Anpassung der Arbeitsmärkte ist nur durch ein ausgewogenes Verhältnis von Flexibilität und sozialer Sicherheit möglich. (Abg. Mag. Molterer: Zeit! Zeit!) – Ja, das sind aber noch keine drei Minuten.

Von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern können wir diese Flexibilität nur dann erwarten und einfordern, wenn wir ihnen auf der anderen Seite auch Sicherheit bieten. Voraussetzung für gewinnbringende Entwicklungen für Unternehmen ist unter anderem das Gefühl der Mitarbeiter von sozialer Sicherheit. Dieses Abkommen bietet diese soziale Sicherheit – Sicherheit für ein gemeinsames Europa. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

22.02


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Walch. Seine Redezeit beträgt 2 Minuten. – Sie sind am Wort, Herr Abgeordneter.

 


22.02.02

Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist erfreulich, dass es dazu den Konsens aller Parteien gibt. Mit diesem Abkommen soll die soziale Sicherheit von österreichischen und rumänischen Staatsbürgern und ihren Familien­angehörigen gewährleistet werden, die sich vorübergehend im jeweiligen Staat auf­halten beziehungsweise dort einen Teil ihres Erwerbslebens zurückgelegt haben. Konkret geht es um die Gewährung von Sach- und Geldleistungen aus der Kranken­versicherung, Unfallversicherung, Pensions- und Arbeitslosenversicherung.

Das ist wieder ein Gesetz in die richtige Richtung, und ich ersuche daher um Ihre Zustimmung. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.03


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Öllinger. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


22.03.01

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Dem Gesetz stimmen wir in der vorliegenden Fassung natürlich gerne zu, weil es eigentlich etwas herstellt, was in einem sich vereinigenden Europa selbstverständlich ist. Trotzdem möchte ich diese Gelegenheit auch dazu nützen, ganz kurz darauf hinzuweisen, dass es nicht nur darum geht, dass wir jetzt an Hand mehrerer Abkommen – in diesem Fall eines Abkommens über soziale Sicherheit; in der letzten Zeit gab es ja auch andere – feststellen, wie gut wir sind, sondern ich möchte auch festhalten, dass wir in den vergangenen Jahren Abkommen über soziale Sicherheit aufgekündigt haben, darunter das mit der Türkei und mit den exjugoslawischen Staaten, wobei Leistungen, die wir mit diesen Ländern vereinbart haben, auf Grund eines innerösterreichischen Sparpakets gestrichen wur-


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