Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 256

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Übergangsfristen zuzustimmen, weil das überhaupt keine Lösung ist. Das bringt überhaupt nichts, das wäre nur ein Zeitfenster, um da endlich etwas Vernünftiges zu machen – wozu Sie ja nicht bereit sind. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Kräuter, was willst du denn da Vernünftiges machen ...?) Dazu sind Sie nicht bereit!

Wir sind sogar so weit gegangen – da gibt es den Antrag des Kollegen Grünewald –, Ihnen bis Ende Mai Zeit zu geben, etwas Vernünftiges zu machen. Aber darauf haben Sie mit keiner Geste auch nur reagiert! Da geht es um ein einheitliches Berufsbild, das da überfällig ist, um die Zusammenführung von Ausbildung, Qualitätssicherung und Kontrolle in einem Ministerium.

Frau Ministerin, da geht es um Leute, die praktisch vor dem Hunger- und dem Trinkstreik stehen! Da kann man nicht sagen: Dann machen wir eben irgendeine Lösung. (Abg. Dr. Rasinger: Das habt ihr gemeinsam mit uns beschlossen!) „Mut zur Reform“, hat der Vorredner gesagt. (Abg. Dr. Rasinger: Gemeinsam haben wir es beschlossen!) Seien Sie mir nicht böse: Wenn Sie auch nur ein Quäntchen Mut zur Reform hätten, dann hätten wir das gemacht!

Daher werden wir dieser Scheinlösung natürlich nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Rasinger: Kollege Kräuter! Haben wir gemeinsam beschlossen!)

22.47


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hütl wunschgemäß 2 Minuten. – Sie sind am Wort, Herr Kollege.

 


22.47.00

Abgeordneter Dipl.-Ing. Günther Hütl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Herr Lackner, ich kann das, was Sie gesagt haben, nicht ganz nachvollziehen, nämlich dass die Gesundheitspolitik nicht zu den Stärken der Bundesregierung zählt. Ich würde Ihnen empfehlen: Schauen Sie sich einmal die Leistungsbilanz unserer Frau Bundesministerin an, dann werden Sie eines anderen belehrt. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ich möchte nur ganz kurz auf den vorliegenden Gesetzentwurf eingehen, der der Anpassung des Arzneiwareneinfuhrgesetzes dient, die jetzt durch die Änderung des Blutsicherungsgesetzes notwendig geworden ist.

Die Einfuhr von Blutprodukten dient zur direkten Transfusion, und sie soll auch in Zukunft nicht möglich sein, wenn die Blutspende nicht gänzlich unbezahlt erfolgt. Diese gänzliche Unbezahltheit von Blutspenden ist ein wichtiger Faktor zu hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards, und dies dient letztendlich auch der Versorgungssicherheit. Ausgenommen davon soll der Ersatz tatsächlich entstandener Aufwendungen in jenen Einzelfällen sein, in denen konkret vorgemerkte Spender seltener Blutgruppen zur Abwehr einer akuten Lebensgefahr zur Spende aufgefordert werden.

Ein großes Sicherheitsplus liegt in der Motivation freiwilliger, unbezahlter Spender und Spenderinnen begründet, deren selbstlose Beweggründe zum Blutspenden nicht mit finanziellen Interessen kollidieren. Denn bezahlte Blutspender können aus diversen Überlegungen eigene Sicherheitsrisiken verschweigen. Das wird auch durch die einschlägige Literatur untermauert.

Nunmehr werden auch im Arzneiwareneinfuhrgesetz die notwendig gewordenen An­passungen erfolgen, um bei den Sicherheitsstandards die gleichen Voraussetzungen für inländische Blutspenden und aus dem Ausland erfolgte Importe sicherzustellen. Damit wird auch die ungleiche Situation für in Österreich gewonnene Produkte beseitigt und eine Verbesserung der Wettbewerbschancen erreicht, ohne das hohe Schutz­niveau für Blutprodukte zu senken. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.49

 


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