Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 257

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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Scharer. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


22.49.45

Abgeordnete Erika Scharer (SPÖ): Ich beziehe mich auf den Antrag, das Bundes­gesetz, mit dem das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz geändert wird.

Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es zeugt von Desinteresse, Ignoranz und Unverständnis einer Berufsgruppe gegenüber, dass Sie sich, Frau Bundes­ministerin, mit einer Verlängerung der Übergangsfristen Ihrer Verantwortung entledi­gen, statt das Gesetz problemorientiert zu novellieren. – Dem stimmen wir nicht zu.

Die derzeitige Regelung bedeutet eine massive Benachteiligung der gewerblichen MasseurInnen. So wird zum Beispiel einer 54-jährigen Salzburger gewerblichen Mas­seurin nach langjähriger selbständiger Berufsausübung ihre ursprüngliche Befähi­gungs­prüfung aberkannt. Um den Heilmasseuren gleichgestellt zu sein, muss diese Frau ein Praktikum von sechs Monaten ohne Entgelt absolvieren, muss dann 800 Stunden Aufschulung zum Beispiel beim WIFI belegen. Das bedeutet, dass sie während dieser Zeit ihren Betrieb schließen muss, dass sie für die Aufschulung 4 000 € zu bezahlen hat, und das bedeutet weiters, dass sie nach der Praktikums- und Aufschulungszeit ihren Kundenkreis der Zuweisenden neu bewerben muss.

Insgesamt wird die Existenz der gewerblichen Masseure durch diese Regelung massivst gefährdet. Das bringt auch mit sich, dass zahlreiche Lehr- und Arbeitsplätze bedroht sind. Das kann doch nicht im Sinne einer guten Beschäftigungs-, Gesundheits- und Wirtschaftspolitik sein.

Meine Damen und Herren! Bei allem Anspruch der Qualitätssicherung in Ausbildung und Berufsausübung in den unterschiedlichsten Gesundheitsberufen nützt den rund 3 500 gewerblichen MasseurInnen eine Verlängerung der Übergangsfristen um zwei Jahre nichts. Das nützt denen nichts. Erforderlich wäre eine intelligente Lösung, um die Existenz der Betroffenen nicht zu gefährden. Das haben Sie, Frau Bundesministerin, verabsäumt. Diese Alibi-Aktion der Übergangsfristverlängerung findet daher seitens der SPÖ-Fraktion keine Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

22.52


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Grander. – Bitte.

 


22.52.07

Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege aus Vorarlberg, wenn Kosten steigen, Leistungen sinken – unterhalt dich bitte einmal mit Leuten, die in der Air-Ambulanz mitfliegen! Wir brauchen gar nicht weit über unsere südlichen Grenzen zu fliegen, schauen die Dinge im Gesundheitswesen schon anders aus. Wir brauchen gar nicht bis nach England zu gehen.

Reden wir mit den Leuten, die direkt mit diesen Dingen befasst sind, die sagen uns andere Dinge. Ich denke, sie werden mir nicht irgendetwas vorlügen, denn ich habe auch Mitarbeiter gehabt, die in diesem Bereich arbeiten und klar sagen: Wir sind jedes Mal glücklich, wenn wir wieder an unseren Arbeitsplatz zurückkehren, denn es geht uns hier – ob jetzt Personal oder auch Patienten – wirklich gut.

Man könnte auch Beispiele aus Amerika bringen, wo eine Appendektomie, also eine Blinddarmoperation, 150 000 S, sagen wir 10 900 € kostet, die der Patient selbst be­rappen muss. Ich habe eine ehemalige Schulkollegin, die voriges Jahr im Sommer in Amerika war und das miterlebt hat. Daran sehen wir, in welch guten Verhältnissen wir hier leben.

 


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